GKDZ: Berlin und ostdeutsche Länder schaffen Überwachungszentrum
Vier ostdeutsche Länder und Berlin prüfen derzeit, ob sie ein Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung einrichten. An diesen länderübergreifenden Überlegungen seien Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt, teilte die Berliner Innenverwaltung am Freitag mit. "Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, eine Entscheidung nicht gefallen", sagte ein Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Federführung liege beim sächsischen Innenministerium.
Es gehe nicht um zusätzliche Überwachungsmaßnahmen, sondern um "eine Bündelung der Ressourcen", betonte der Sprecher. Die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) werde auch künftig "ein unverzichtbares Instrument der Polizeien zur Verfolgung und Verhütung schwerer und schwerster Straftaten bleiben".
Die Telekommunikation wandele sich weltweit technisch so schnell, dass die Polizei erhebliche technische, finanzielle und auch personelle Kapazitäten brauche, um Schritt zu halten. Diese Anforderungen seien "nur in länderübergreifender Kooperation zu bewältigen", so der Sprecher.
Das Thema hatten die Grünen in Sachsen aufgebracht(öffnet im neuen Fenster). Ihnen waren im Entwurf für den Doppelhaushalt in Sachsen rund 4,2 Millionen Euro dafür aufgefallen. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion: "Für dieses ominöse Kompetenzzentrum, das in der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt werden soll, fehlt derzeit jegliche gesetzliche Grundlage." Weder sei dem Landtag ein dazu erforderlicher Staatsvertrag oder ein Errichtungsgesetz vorgelegt worden, noch sei den Abgeordneten bisher überhaupt mitgeteilt worden, dass die Errichtung eines solchen Zentrums geplant sei. "Dass dafür gleichwohl mehrere Millionen Euro eingestellt und gebunden werden, ist eine Düpierung des Gesetzgebers." Die Abgeordneten des Landtages sollten hier Geld für ein Projekt beschließen, ohne dessen konkreten Inhalt oder gar das erforderliche Gesetz zu kennen.
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