Gigafactory in Grünheide: Tesla darf Fundamentbau weiter fortsetzen

Das Umweltamt in Brandenburg hat Tesla erlaubt, weitere Arbeiten am Fundament der Gigafactory Berlin in Grünheide durchzuführen.

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Baustelle der Gigafactory in Grünheide: kein Vordringen ins Grundwasser
Baustelle der Gigafactory in Grünheide: kein Vordringen ins Grundwasser (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Obwohl noch keine komplette umweltrechtliche Genehmigung vorliegt, darf der US-Elektroautohersteller Tesla die Bauarbeiten für sein Werk in Grünheide bei Berlin ausweiten. Das hat das Brandenburgische Landesamt für Umwelt entschieden. Die Genehmigung ist jedoch eingeschränkt.

Laut der Genehmigung darf Tesla damit die Arbeiten am Fundament fortsetzen. Außerdem seien Erdarbeiten, Rohbaumaßnahmen sowie der Bau der privaten Verkehrsflächen erlaubt, teilte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Potsdam mit. Ausgenommen sind jedoch die "baulichen Anlagen oberhalb der geplanten Pfahlgründungen sowie Bauteile und Leitungen, die in das Grundwasser hineinreichen".

Tesla hatte am 8. Juni 2020 die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach §8a Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt. Dem haben laut MLUK alle beteiligten Behörden zugestimmt.

Tesla baut in Brandenburg eine Gigafactory, in der bis zu 500.000 Elektroautos im Jahr produziert werden können. Die Fertigung soll bereits in einem Jahr beginnen. In dem Werk sollen zunächst 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Später sollen 8.000 Menschen dort arbeiten.

Obwohl die Region strukturschwach ist und Arbeitsplätze gebraucht werden, ist das Projekt umstritten. Ein Kritikpunkt ist die geplante Wasserentnahme: Viele in der Region befürchten, dass dadurch der Grundwasserspiegel weiter sinkt. Tesla sprach zunächst von einem Wasserbedarf von 372 Kubikmetern pro Stunde, kündigte dann aber an, die Menge um etwa ein Drittel zu senken.

Naturschutzorganisationen kritisierten zudem die Rodung von rund 90 Hektar Wald, obwohl Tesla zugesagt hatte, anderswo Flächen aufzuforsten. So versuchten zwei Verbände, die Rodungen mit Eilanträgen zu stoppen, waren aber im Februar vor Gericht gescheitert. Zuletzt hat der Naturschutzbund (Nabu) Ausgleichsmaßnahmen für weitere geplante Rodungen gefordert.

Die jetzt genehmigten Maßnahmen werden alle auf den bereits gerodeten Flächen durchgeführt - weitere Rodungen sind dafür nicht nötig.

Nachtrag vom 15. Juli 2020, 17:10 Uhr

Das Land Brandenburg hat Tesla damit bereits die vierte Erlaubnis auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Weitere Genehmigungen betrafen nach Angaben der Staatskanzlei:

  • Rodung eines Teilstücks von ca. 92 Hektar und Baustellenvorbereitungsmaßnahmen (13.02.2020)
  • Geländeeinebnungen (Abgrabungen/Aufschüttungen) auf der gerodeten Fläche (09.03.2020)
  • Vorbereitende Arbeiten oberhalb des Grundwasserleiters für Flachfundamente, Stützen, Rohrleitungen und Baugruben sowie Arbeiten zur Flächenverdichtung (26.05.2020)

Wir haben daher die entsprechenden Formulierungen in der Überschrift und den ersten beiden Absätzen geändert.

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