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Gigafactory Grünheide: Ausgetretener Lack bei Tesla war leicht wassergefährdend

Der in Teslas - Fabrik in Grünheide ausgetretene Lack war schwach wassergefährdend. Laut Behörden wurde die Umwelt aber nicht verschmutzt.
/ Werner Pluta , dpa
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Tesla-Fabrik in Grünheide: Fehlbedienung durch Entsorgungsfirma (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Tesla-Fabrik in Grünheide: Fehlbedienung durch Entsorgungsfirma Bild: Sean Gallup/Getty Images

Nicht gefährlich, aber auch nicht komplett harmlos: Die in der Lackiererei von Teslas Elektroautofabrik in Grünheide ausgetretene Farbmischung ist nach Angaben der zuständigen Behörde wassergefährdend, zum Glück aber nur wenig.

"Ausgetreten ist eine zähflüssige Farbmischung, die im Rahmen der Elektrotauchlackierung zum Einsatz kommt" , teilte der Brandenburgische Landkreis Oder-Spree der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. "Sie ist laut unterer Wasserbehörde der Wassergefährdungsklasse 1 zuzuordnen."

Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 (WGK) sind nach der Definition des Umweltbundesamtes(öffnet im neuen Fenster) schwach wassergefährdend. Dazu gehören beispielsweise Aceton oder das Frostschutzmittel Glykol. Deutlich wassergefährdend (WGK 2) sind etwa Diesel oder ungebrauchte Schmieröle. Benzin und Altöl schließlich fallen als stark wassergefährdend unter die WGK 3.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 11. April

Am 11. April waren in der Elektroautofabrik in Grünheide rund 15.000 Liter Behandlungsbad aus der Elektrotauchlackierung ausgelaufen . Die Flüssigkeit wurde in einer Wanne aufgefangen und am Tag nach dem Unfall von einer Entsorgungsfirma abgepumpt.

Die Tesla-Baustelle von oben 2020-2022
Die Tesla-Baustelle von oben 2020-2022 (07:06)

Dabei liefen infolge einer Fehlbedienung zwei bis drei Liter aus dem Schlauch auf die Zufahrt, wie ein von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) veröffentlichtes Foto(öffnet im neuen Fenster) zeigte. Die Flüssigkeit wurde mit einem Bindemittel aufgenommen.

Der US-Elektroautohersteller Tesla informierte das Brandenburgische Landesumweltamt am 12. April mündlich, am 14. April 2022 schriftlich über den Vorfall in der Lackiererei. Das Amt stufte diesen nicht als Störfall, sondern als Betriebsstörung ein. Der Lack ist nach Angaben der Behörde nicht gefahrstoffrechtlich eingestuft, deshalb handle es sich nicht um einen Störfall. Nach Einschätzung des Landkreises wurden Boden und Grundwasser nicht verschmutzt.


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