Gigafactory Berlin: Tesla darf in Grünheide weiter bauen und testen

Ein Berliner Gericht hat einen Eilantrag von zwei Umweltschutzverbänden gegen Teslas Fabrik in Grünheide abgewiesen.

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Baustelle der Gigafactory in Grünheide: Produktionsstart im vierten Quartal 2021 scheint möglich.
Baustelle der Gigafactory in Grünheide: Produktionsstart im vierten Quartal 2021 scheint möglich. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die Arbeiten auf der Baustelle in Grünheide können weitergehen: Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg geurteilt. Es entschied damit im Sinne von Tesla gegen zwei Umweltverbände.

Der Naturschutzbund (Nabu) Brandenburg und die Grüne Liga hatten im Juni einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Die Verbände wollten erreichen, dass Tesla die Tests von Maschinen in der Lackiererei und anderen Teilen der Fabrik stoppen muss.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab und erlaubte die Tests sowie die umstrittene Installation mehrerer Tanks. Nabu und Grüne Liga zogen darauf vor das Oberverwaltungsgericht. Dieses bestätigte jedoch den Beschluss des Frankfurter Gerichts.

Eilantrag war unzulässig

Die Beschwerde der Verbände habe keinen Erfolg, weil der Eilantrag unzulässig gewesen sei, heißt es in einer Mitteilung des OVG. "Die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Umweltverbandes setzt nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz u.a. voraus, dass der Verband geltend macht, 'durch die Entscheidung' in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich - hier des Schutzes von Natur und Umwelt - berührt zu sein."

Zudem hätten die Verbände geltend machen müssen, dass wegen der dann möglichen Tests mit Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse.

Der Brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) freute sich über die Entscheidung: "Das zeigt, wie gründlich und rechtssicher das Landesamt für Umwelt arbeitet", sagte er der Berliner Tageszeitung Tagesspiegel. "Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, bleibe ich bei meiner Hoffnung auf einen Produktionsstart im vierten Quartal 2021."

Rechtsmittel sind nicht zugelassen. Der Beschluss des OVG (Aktenzeichen: OVG 11 S 78/21) ist nicht anfechtbar.

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