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Gewinne: Regierung plant 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Krypto

Krypto-Gewinne sind bald nicht mehr steuerfrei: Das Bundesfinanzministerium will Kryptowährungen der Abgeltungsteuer unterwerfen – ab 2028 könnten 25 Prozent fällig werden.
/ Michael Linden
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Bald sind Kryptogewinne steuerpflichtig. (Bild: Pexels)
Bald sind Kryptogewinne steuerpflichtig. Bild: Pexels

Die Bundesregierung plant eine 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne. Das Bundesfinanzministerium hat einem Entwurf zufolge, der dem Spiegel vorliegt(öffnet im neuen Fenster), ein Gesetz vorbereitet, das Gewinne aus Kryptowährungen in die Abgeltungsteuer überführt. Demnach sollen Spekulationsgewinne aus digitalen Assets wie Bitcoin und Ether ab 2028 mit 25 Prozent besteuert werden. Das ist der gleiche Satz, der derzeit auf Börsengewinne gilt. Die sogenannte Kryptosteuer wäre eine deutliche Kehrtwende: Bislang sind Kryptogewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei.

Ein persönlicher Freibetrag soll den Berichten zufolge bestehen bleiben, ähnlich wie in der jetzigen Regelung. Die Freigrenze liegt derzeit bei 1.000 Euro pro Person.

Derzeit fallen börsengehandelte Krypto-Assets nicht unter die Abgeltungsteuer. Gewinne gelten stattdessen als private Veräußerungsgeschäfte und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belegt – allerdings nur, wenn die Coins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf verkauft werden.

Das Finanzministerium erwartet durch die Maßnahme offenbar Mehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro. Der Entwurf wurde bereits zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt.

Kryptosteuer als Teil einer breiteren Offensive gegen Steuerbetrug

Der Entwurf ist offenbar Teil eines umfassenderen Aktionsplans von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit. "Es ist unfair, wenn hart erarbeitetes Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, Gewinne aus der Spekulation mit Krypto-Assets aber weitgehend steuerfrei bleiben", hieß es aus Ministeriumskreisen gegenüber dem Spiegel.

Dann wäre es auch erlaubt, Kryptogewinne mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren zu verrechnen. Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, könnten von einer Günstigerprüfung profitieren und so ihre Belastung senken.

Die Abgeltungsteuer soll dem Entwurf zufolge für alle Krypto-Assets gelten, die nach dem 1. Januar 2027 erworben werden. Ob früher erworbene Bestände unter den alten Regeln Bestandsschutz genießen, muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geklärt werden.

Am Dienstagmorgen stellte Klingbeil dem Bundestag den Haushalt 2027 vor: Ausgaben von rund 550 Milliarden Euro plus Sondervermögen, bei einer Gesamtneuverschuldung von etwa 120 Milliarden Euro.

Die Kryptosteuer ist nicht die einzige diskutierte Einnahmemaßnahme. Die schwarz-rote Koalition einigte sich Berichten zufolge auf mehrere neue oder erhöhte Abgaben, darunter höhere Alkohol- und Tabaksteuern. Auch eine Steuer auf gesüßte Getränke ist im Gespräch. Ein früherer Entwurf wurde jedoch nach Kritik zurückgezogen, weil er auch Getränke mit Zuckerersatzstoffen erfasst hätte.

Der Vorschlag wird nun von den übrigen Ministerien geprüft, bevor er in Kabinett und Parlament gehen kann.


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