Gewerkschaften dagegen: Der Achtstundentag wackelt
Der Ton zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wird schärfer. Im Mittelpunkt steht eine mögliche Reform des Arbeitszeitgesetzes, genauer der Achtstundentag.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger drängt seit Monaten auf eine Änderung. Ihm schwebt eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit vor. Der DGB hält dagegen. Vizechef Stefan Körzell warnte kürzlich(öffnet im neuen Fenster), wer den Achtstundentag angreife, spiele mit dem Feuer.
Auch die Politik bringt Bewegung in die Debatte. Bundeskanzler Friedrich Merz(öffnet im neuen Fenster) kündigte im Juli an, dass im Herbst ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas vorliegen werde. Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag – zumindest in Grundzügen – auf das Thema verständigt.
Konkret geht es um die Frage, ob künftig eine wöchentliche Obergrenze statt der bisherigen täglichen Regel gelten soll. Dulger verweist gern auf andere europäische Länder. Belgien und Italien nutzten die Spielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie längst, Deutschland dagegen kaum, so sein Argument.
Tägliche oder wöchentliche Höchstarbeitszeit?
Nach aktuellem Recht darf in Deutschland täglich höchstens acht Stunden gearbeitet werden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, muss aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Die EU-Richtlinie sieht demgegenüber eine wöchentliche Grenze von 48 Stunden vor.
Dulger sieht in der aktuellen Fassung des Gesetzes einen Anachronismus. Es stamme aus der Ära von Telex und Wählscheibe, sagte er der Deutschen Presse-Agentur(öffnet im neuen Fenster). Selbst unter Gewerkschaftsmitgliedern gebe es inzwischen eine Mehrheit für eine wöchentliche Regelung, behauptet er.
Wie es mit dem Gesetz weitergeht, ist offen. Ein fertiger Entwurf existiert bislang nicht, die politische Auseinandersetzung läuft parallel weiter.
Gesetz ohne Neuregelung: Reformpaket verschiebt den Streitpunkt
Körzell widerspricht der Lesart der Arbeitgeberseite deutlich. Die Mehrheit der Beschäftigten wolle zwar keine überlangen Arbeitszeiten, das treffe zu. Doch das sei eher ein Argument gegen eine Ausweitung der Höchstarbeitszeit als dafür, so seine Einschätzung.
Der DGB-Vize spricht von einer Rückkehr zum Herr-im-Hause-Prinzip. Geschäftsführungen sollten künftig wieder allein entscheiden, wie lange Beschäftigte arbeiten. Besonders betroffen wären demnach Betriebe ohne Tarifbindung.
Dort könnten Mitarbeiter im ungünstigsten Fall bis zu 13 Stunden am Tag arbeiten müssen, warnt Körzell. Das Unfallrisiko steige mit der Dauer der Schicht spürbar an. Tarifverträge böten demgegenüber schon heute ausreichend Flexibilität, etwa bei Schichtmodellen.
Werden nur Ausnahmeregelungen ausgeweitet?
Ein durchgesickerter Entwurf aus dem Arbeitsministerium ließ Mitte Juni aufhorchen. Der Achtstundentag blieb darin zunächst unangetastet, einzelne Ausnahmeregelungen sollten aber ausgeweitet werden. Wirtschaftsverbände reagierten dennoch kritisch. Aus dem Ministerium hieß es, der Entwurf sei noch nicht abgestimmt gewesen.
Anfang Juli einigten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für die Wirtschaft. Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde darin zunächst ausgeklammert. Der Streitpunkt bleibt damit vorerst ungelöst, eine Entscheidung dürfte frühestens im Herbst fallen.