Gesundheitsämter: Landkreise fordern verpflichtende Corona-App

Die Gesundheitsämter sollen über die Corona-App die Identität von Kontakten erhalten. Dies ist mit dem dezentralen Konzept kaum vereinbar.

Artikel veröffentlicht am ,
Nutzer brauchen einen Authentifizierungscode der Gesundheitsdaten zum Hochladen der Daten.
Nutzer brauchen einen Authentifizierungscode der Gesundheitsdaten zum Hochladen der Daten. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die deutschen Landkreise wollen die geplante Corona-Tracing-App für eine Identifizierung möglicher Kontaktpersonen nutzen. Damit soll den Gesundheitsämtern die Nachverfolgung von Infektionsketten erleichtert werden. "An dieser Stelle erhoffen wir uns durch eine App Entlastung, mit der dann das Gesundheitsamt bei positivem Test eine Art Alarm auf den Handys der Infektionskette auslösen würde, damit sich diese Menschen dann auch testen lassen", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, laut Pressemitteilung.

Eine solche Funktion würde bedeuten, dass den Gesundheitsämtern Identifikationsdaten wie eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer bekannt wären. Doch die in den vergangenen Wochen diskutierten technischen Varianten der App, DP-3T und PEPP-PT, sehen vor, dass die Registrierung der Apps jeweils anonym erfolgen soll, so dass keine Bestätigungs-E-Mails oder andere Authentifizierungen erforderlich sind. Zudem hat sich die Bundesregierung nach Kritik von Datenschützern dazu entschieden, der dezentralen Variante den Vorzug zu geben. Bei diesem Konzept gibt es keinen zentralen Server, der die IDs von Personen kennt, die Kontakt mit einem Infizierten hatten.

Doch nach Ansicht der Landkreise sollte bei der Bekämpfung der Coronapandemie der Datenschutz zurückgestellt werden. "Letztlich geht es um Leib und Leben vor allem von Älteren und Risikogruppen und zu diesem Zwecke um eine zusätzliche Unterstützung der Gesundheitsämter. Dabei sollte uns der Datenschutz zwar wie auch bei anderen Projekten beschäftigen, aber aufhalten dürfen solche Fragen die Entwicklung nicht", sagte Sager.

Nach Ansicht von Wissenschaftlern und Datenschützern wird eine solche Corona-App nur dann freiwillig installiert, wenn die Nutzer sicher sein können, dass ihre Daten nicht für andere Zwecke genutzt werden und sicher sind. Daher fordert Sager: "Wir benötigen für eine wirksame Nachverfolgbarkeit nach Meinung der Experten circa 60 Prozent der Bevölkerung, die eine solche App nutzen müssten. Das sind 50 Millionen Menschen. Wir halten deshalb für einen vorübergehenden Zeitraum auch eine verpflichtende Installation für begründbar."

In diesem Zusammenhang vergleicht Sager die Nutzung der Corona-App mit dem Teilen von Standortdaten bei Navigationsdiensten: "In Zeiten, in denen ich für Staumeldungen permanent im Hintergrund meine Handydaten mit großen App-Anbietern teile, um daraus den Nutzen einer verlässlichen Verkehrsführung für viele Menschen zu ermöglichen, sollten wir bei der wirklich wichtigen Frage des Gesundheitsschutzes nicht restriktiver sein."

  • Die Entwickler von DP-3T haben bereits eine erste Version ihrer App veröffentlicht. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Die Nutzung ist nur möglich, wenn die Standortdaten freigegeben werden. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Auch die Akku-Optimierung muss deaktiviert werden. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Um seine Erkrankung melden zu können, ist ein Freischalt-Code erforderlich. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)
  • Der zeitliche Ablauf von Datenübertragungen beim Konzept DP-3T (Grafik: DP-3T)
  • Die Auswertung des Infektionsrisikos erfolgt auf den Endgeräten der Nutzer. (Grafik: DP-3T)
  • Bei PEPP-PT wird der Nutzer vom Server über ein Infektionsrisiko informiert. (Grafik: PEPP-PT)
  • Das Backend übernimmt bei PEPP-PT deutlich mehr Aufgaben als bei DP-3T. (Grafik: PEPP-PT)
  • Mehrere Backends können die Daten über kontaktierte Nutzer untereinander austauschen. (Grafik: PEPP-PT)
Die Entwickler von DP-3T haben bereits eine erste Version ihrer App veröffentlicht. (Foto: Friedhelm Greis/Golem.de)

Derzeit dürfte es unwahrscheinlich sein, dass die Politik die Forderungen der Landkreise umsetzt. Bislang sieht der dezentrale Ansatz lediglich vor, dass die Gesundheitsbehörden einen Authentifizierungscode bereitstellen, mit dem Infizierte ihre Kontaktdaten auf einen Server hochladen können. Die Auswertung des Infektionsrisikos erfolgt dezentral auf den Endgeräten der Nutzer. Es ist bislang nicht vorgesehen, dass eine eventuelle Warnung an die Behörden weitergeleitet wird. Technisch würde das kein Problem darstellen. Zudem sollen die Nutzer die Möglichkeit erhalten, ihre Daten "freiwillig in pseudonymisierter Form" zur epidemiologischen Forschung und Qualitätssicherung an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln können.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


fg (Golem.de) 01. Mai 2020

Hallo! Die Meldepflicht von Infektionskrankheiten hat nichts mit der App zu tun. Hier...

Captain 30. Apr 2020

Auch das Hausrecht hat seine Grenzen. Eine App nicht installiert zu haben oder kein...

strauch 30. Apr 2020

Sind wir schau mal wieviele jedes Jahr in Deutschland an Hunger oder Mangelernährung...

LRU 30. Apr 2020

Meine letzte App-Entwicklung für Android ist zwar schon ein Weilchen her, aber ich...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Entlassungen bei Disney
Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant

Intern wurden bei Disney gleich zwei Projekte eingestellt. Das führt zu Entlassungen von etwa 50 Personen.

Entlassungen bei Disney: Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant
Artikel
  1. Discounter: Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro
    Discounter
    Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro

    Der Lebensmitteldiscounter Netto bietet ein 600-Watt-Balkonkraftwerk mit zwei Modulen für mittlerweile 499 Euro an.

  2. Glasfasernetze: Warum Open Access viel zu selten gemacht wird
    Glasfasernetze
    Warum Open Access viel zu selten gemacht wird

    Die Telekom betont den Willen zu Kooperationen im Festnetz durch Open Access. Laut alternativen Betreibern ist das nicht ehrlich. Doch so einfach ist es nicht.
    Ein Bericht von Achim Sawall

  3. 470 bis 694 MHz: Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos
    470 bis 694 MHz
    Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos

    Wenn nur ein Teil der DVB-T2-Frequenzen an Blaulichtorganisationen und das Militär ginge, hätte das weitreichende Folgen auch für den Mobilfunk.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Große Amazon Rabatt-Aktion • MindStar: 6 Grafikkarten günstiger • Fernseher Samsung & Co. bis -43% • Monitore bis -50% • Bosch Prof. bis -59% • Windows Week • Logitech bis -49% • Radeon 7900 XTX 24 GB günstig wie nie • Alexa-Sale bei Amazon • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /