Gesundheit: Krankschreibung per Videosprechstunde wird einfacher
Künftig sollen Krankschreibungen auch verlängert werden können, wenn ein Patient nicht in der Praxis gewesen ist.

Beschäftigte sollen dauerhaft die Möglichkeit bekommen, sich in bestimmten Fällen ausschließlich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Demnach sollen sowohl erstmalige Krankschreibung als auch Verlängerungen auf digitalem Weg möglich sein, auch wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt gegeben hat.
"Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über das Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können", heißt es im Referentenentwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, wie das RND berichtet. Es ist vorgesehen, dass die entsprechende Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser angepasst wird.
Krankschreibung per Videosprechstunde seit Sommer möglich
Seit Mitte Juli 2020 gilt, dass eine Krankschreibung für maximal sieben Tage auch per Videotelefonat möglich ist. Ein Anspruch auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht jedoch nicht. Eine Verlängerung der Krankschreibung über eine Videosprechstunde darf es bisher nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde.
Damit sollten sich Patienten den Gang in eine Praxis sparen, wenn sie sich schonen müssen. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die Erkrankung des Patienten eine solche Untersuchung zulässt.
Die neue Möglichkeit sei unabhängig von der Coronapandemie geschaffen worden. In Anbetracht der weiterhin steigenden Infektionszahlen scheint es aber sinnvoll, nicht zwingend notwendige Besuche in Arztpraxen zu vermeiden.
Ab 1. Januar 2021 wird die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
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