Gesundheit: Einführung des E-Rezepts verschoben

Die für Januar vorgesehene Pflicht zum E-Rezept wird verschoben. Es sei deutlich geworden, das "die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen" , heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt und auf den 20. Dezember datiert ist. Zuvor hatte Apotheke Adhoc berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Die Verfügbarkeit sei Voraussetzung für die verpflichtende Einführung, sagte ein Ministeriumsvertreter. Nun soll "der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden" . Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht greift, steht noch nicht fest.
Das Schreiben ist an die Gesellschafter der Gematik gerichtet, also der für das E-Rezept zuständigen Firma(öffnet im neuen Fenster) . Zu den Gesellschaftern gehören etwa die Bundesärztekammer und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium, das die Mehrheit an der Gematik hält. In der Ärzteschaft hatte es laut Apotheke Adhoc (öffnet im neuen Fenster) starke Bedenken gegeben – der ursprüngliche Zeitplan wurde für unrealistisch gehalten.
Testphase bereits verlängert
Erst Ende September dieses Jahres hatte die Gematik die Testphase für das Projekt um zwei Monate verlängert . Ursprünglich sollte zu Beginn des vierten Quartals 2021 die bundesweite Einführungsphase des Systems gestartet werden. Die bundesweite Einführung zum Jahreswechsel wollte die Gematik aber nicht verschieben.
Nach Ablauf der verlängerten Testphase warnten die Gematik-Gesellschafter jedoch Anfang Dezember eindringlich vor der Einführung des E-Rezepts. Demnach sollten vor der bundesweiten Einführung mindestens 1.000 echte E-Rezepte ausgestellt worden sein. "Aber selbst nach einer Verlängerung bis Ende November wurden diese noch immer nicht erreicht" , zitiert Apotheke Adhoc aus einem Schreiben der Gesellschafter, zu denen der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gehören.
Ebenfalls kritisierten die Verbände demnach, dass weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in den Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht werden können. Von den Krankenhäusern, die ebenfalls E-Rezepte ausstellen sollen, habe sich kein einziges an dem Test beteiligt.
NFC-fähige Gesundheitskarte erforderlich
Auch nach Einführung des E-Rezepts können Patienten weiterhin einen Ausdruck des Rezepts in Form eines QR-Codes erhalten. Seit dem 1. Juli 2021 ist dazu eine entsprechende App in den Appstores von Apple(öffnet im neuen Fenster) , Google(öffnet im neuen Fenster) und Huawei(öffnet im neuen Fenster) verfügbar. Über die App ist es zudem möglich, direkt eine Versandapotheke aufzurufen.
Nach Angaben der Gematik verfügen viele Versicherte allerdings noch nicht über die aktuelle Generation der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und dazugehöriger PIN. Das sei jedoch Voraussetzung, um die E-Rezept-App der Gematik in vollem Umfang nutzen zu können. Die App setzt zudem Android 7 sowie iOS 14 voraus.
Ohne Anmeldung mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte kann man mit der App zumindest Rezeptcodes scannen und in der Apotheke vorzeigen. Es ist laut Gematik jedoch nicht möglich, die Inhalte eines E-Rezepts einzusehen oder über die App mit einer Apotheke zu kommunizieren.



