Warum Youtube nicht zur Schiedsstelle geht
Die Sache hat allerdings einen Haken. Youtube ruft die Schiedsstelle nicht an. Zur Begründung erklärt Youtube, anders als von der Gema dargestellt sei man selbst kein Anbieter von Inhalten, also kein "Content-Provider", sondern liefere nur die Infrastruktur zum Videohochladen, man sei also eine "Hosting-Plattform", die keinen Einfluss auf die Inhalte nimmt. Deshalb sei die Schiedsstelle beim DPMA nicht zuständig. "Das Hinterlegungsverfahren, das in einem solchen Fall den Betrieb eines Dienstes auch bei nichterfolgter Einigung mit der Gema regelt, steht Hosting-Plattformen nicht offen", sagt Mounira Latrache, Pressesprecherin von Youtube Deutschland, im Interview mit iRights.info.
Gema-Vertreter Wolf widerspricht. "Unsere Position ist, dass Youtube nicht als Hosting-Plattform eingestuft werden kann." Youtube mache sich die gezeigten Inhalte zu eigen. "Das Unternehmen schaltet gezielt je nach Inhalt der Clips Werbung, das heißt sie 'arbeiten' mit dem Repertoire." Youtube sei deshalb auch ein Content-Provider.
Warum Youtube so viele Videos sperrt
Deutsche Gerichte haben noch nicht abschließend geklärt, ob Youtube tatsächlich ein reiner Hosting-Service ist oder doch ein Content-Provider. Das ist ein Grund, warum die Streitparteien nicht vorankommen. Denn von dieser Frage hängt ab, ob sich Youtube prinzipiell auf das von der Gema vorgeschlagene Vergütungsmodell einlassen muss. Bislang lehnt Youtube die Gema-Tarife für Content-Povider, in diesem Fall für Musik-Streaming-Dienste, ab. Sie sind Youtube schlichtweg zu hoch.
Die Gema versucht derweil, Youtube vor Gericht als Content-Provider darzustellen, aktuell in einem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Zwar geht es konkret nur um die Sperrung von zwölf Gema-geschützten Musikvideos, allerdings fürchtet Youtube einen Präzedenzfall. "Die Gema führt dieses Verfahren als Musterverfahren, so dass die Entscheidung Auswirkungen auf alle von der Gema vertretenen Werke auf Youtube haben kann", erklärt Latrache. Weil Youtube nicht absehen kann, ob es eventuell doch als Content-Provider an die Gema zu zahlen hat, sperrt es prophylaktisch Videos. "Der Gema-Tarif für werbefinanziertes Musikstreaming stellt im Zusammenhang mit dem laufenden GEMA-Rechtsstreit ein unvertretbar hohes finanzielles Risiko dar und orientiert sich nicht an den Realitäten des Marktes", begründet Latrache die Sperrungen.
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