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Gesichtserkennung: Keiner weiß, wie es funktionieren soll

Der überhastete Gesetzentwurf der Ampel zur Gesichtserkennung lässt viele Fragen offen. Experten äußern sich im Bundestag kritisch, die Polizei will sogar noch mehr Befugnisse.
/ Friedhelm Greis
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Der Innenausschuss des Bundestags diskutiert in großer Runde über das Sicherheitspaket. (Bild: Bundestag.de/Screenshot: Golem.de)
Der Innenausschuss des Bundestags diskutiert in großer Runde über das Sicherheitspaket. Bild: Bundestag.de/Screenshot: Golem.de

Das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel als Reaktion auf das Messerattentat von Solingen stößt bei Experten auf viel Unverständnis und Kritik. Das betrifft nicht nur die biometrische Gesichts- und Stimmerkennung durch Abgleich mit Internetdaten, sondern auch die geplanten Änderungen des Waffen- und Asylrechts. In einer fast dreistündigen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags am 23. September 2024(öffnet im neuen Fenster) schlugen fast sämtliche Sachverständigen vor, zentrale Regelungen nachzubessern oder komplett zu streichen.

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte sich Ende August 2024 auf das Sicherheitspaket geeinigt . Demnach soll die Polizei künftig die Fotos von Verdächtigen mit "allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten" abgleichen dürfen, "um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern" .

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits zwei Wochen später im Bundestag diskutiert . Damit verzichtete die Ampel auf die übliche Verbändeanhörung und die Befassung durch den Bundesrat. Der Zeitdruck stieß nicht nur bei der Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider auf scharfe Kritik, die ebenfalls nicht befragt worden war. Auch in den Regierungsfraktionen ist man nicht besonders glücklich über den Aktionismus, der sicherlich auch mit den Landtagswahlen in den ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg zusammengehangen haben dürfte.

Einschüchterungseffekte möglich

Mit Blick auf die biometrische Gesichtserkennung schlossen sich weitere Sachverständige der bereits bekanntgewordenen Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten und des Juristen und IT-Sicherheitsexperten Dennis-Kenji Kipker an.

So sagte der IT-Rechtler Stephan Schindler von der Universität Kassel zu den Plänen: "Der vorgesehene biometrische Abgleich führt zu erheblichen Grundrechtseingriffen, da zahlreiche Personen betroffen sind, potenziell alle Internetnutzer, die hierfür mehrheitlich keinen Anlass gegeben haben. Dies kann zu Einschüchterungseffekten führen." Allerdings könnten die Vorschriften zum biometrischen Abgleich "eine interessante Ergänzung polizeilicher Eingriffsbefugnisse darstellen" , ergänzte Schindler und fügte hinzu: "Die Polizei sollte hier nicht künstlich geblendet werden."

Technische Konzeption zu unkonkret

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes machte deutlich, was die meisten Experten an den Plänen zur Gesichtserkennung stört: "Leider ist die technische Konzeption so unkonkret, dass man kaum im Detail prüfen kann, was jetzt nicht heißt, dass alles gut ist, sondern diese Technologieoffenheit, die vielleicht einerseits positiv gesehen sein mag, führt andererseits dazu, dass sehr weitreichende Eingriffe vorgesehen sind, ohne dass das irgendwie eingehegt wird und ohne dass der Bürger weiß, worauf er sich einstellen muss."

Die Frage der technischen Umsetzung ist auch juristisch relevant. Denn die neue EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI) verbietet den Aufbau biometrischer Datenbanken auf Basis öffentlich zugänglicher Internetfotos. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) kann daher nicht angeben, wie der biometrische Abgleich künftig erfolgen soll.

BKA schließt Nutzung von Clearview aus

BKA-Vizepräsidentin Martina Link räumte ein, dass es nicht möglich sein werde, auf einen Anbieter eines Drittstaates wie Clearview AI zurückzugreifen. Das scheitere an der Zweckbindung der Daten. "Wenn es einen deutschen Anbieter oder einen europäischen Anbieter gäbe, bei dem das Thema Zweckbindung geklärt werden könnte, wäre das vielleicht eine Option" , sagte Link. Das müsse aber noch geklärt werden.

Ein konkretes Tool für den Datenabgleich habe ihre Behörde noch nicht im Auge. Denkbar sei, dass man nach bestimmten Suchparametern eine vorübergehende Speicherung von Daten ermögliche und diese dann gezielt mit den Daten abgleiche, die auf polizeilicher Ebene gespeichert seien, sagte Link.

Mit Blick auf das Messerattentat von Solingen sagte sie, dass in einem Video die Person zwar nicht erkennbar, aber die Stimme hörbar gewesen sei. "Wenn man in einem solchen Fall sehr frühzeitig eine solche Stimme hätte, bestünde zum Beispiel die Möglichkeit, das gegen einen ausgewählten Datenbestand beispielsweise aus entsprechenden öffentlichen Foren oder ähnlichem abzugleichen, in dem solche Personen agieren" , sagte die BKA-Vertreterin.

Henne-Ei-Problem bei Gesetzgebung

Allerdings scheint es in der Debatte ein Henne-Ei-Problem zu geben. "Wie das technisch umgesetzt wird, das muss dann die Marktanalyse ergeben, die wir aber erst dann machen können, wenn wir wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir denn agieren können" , sagte Link. Was bedeutet: Während IT-Rechtler sich technische Vorgaben im Gesetz wünschen, um dessen verfassungsmäßige Zulässigkeit zu beurteilen, fordert das BKA zunächst rechtliche Grundlagen, um die technische Umsetzbarkeit beurteilen zu können.

Aber sowohl ein privater Anbieter als auch das BKA stehen vor der Herausforderung, wie man das in der KI-Verordnung enthaltene Verbot zur Erstellung einer Gesichtsdatenbank umgeht. "Ich glaube, dass hier eine technische Lösung möglich ist, die das hinbekommt. Aber das müsste natürlich absolut sichergestellt sein" , sagte der baden-württembergische Verwaltungsrichter Philipp Wittmann.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz äußerte hingegen die Vermutung, dass das zuständige Bundesinnenministerium absichtlich die Formulierungen vage gehalten habe, um das Problem mit der KI-Verordnung zu umgehen. Doch nach Einschätzung mehrerer Sachverständiger würde ein solcher Trick nichts nützen.

Auch ohne KI-Verordnung schon problematisch

Er sehe den Schwerpunkt der Problematik eher im Datenschutzrecht als in der KI-Verordnung, sagte der IT-Rechtler Sorge und erläuterte: "Auch da haben wir zwingende europäische Vorgaben, und das Anlegen einer riesigen Datenbank mit biometrischen Daten von potenziell zig Millionen Internetnutzern wäre auch dann problematisch, wenn wir keine KI einsetzen."

Sorge verwies darauf, dass es nach den europäischen Vorgaben wie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der parallelen JI-Richtlinie für Polizei und Justiz Schutzmaßnahmen für eine solche Datenverarbeitung geben müsse. "Und diese Schutzmaßnahmen müssten bei einer so unbestimmten, so riesengroßen potenziellen Datensammlung auch tatsächlich sehr weit gehen. Ich weiß nicht, ob das überhaupt rechtlich möglich machbar ist, aber so, wie es in der Norm jetzt steht in dem Entwurf, ist es sicher nicht machbar" , sagte Sorge.

Polizeigewerkschaft will noch mehr Befugnisse

Diese Bedenken halten Vertreter der Polizeibehörden jedoch nicht davon ab, noch weitergehende Befugnisse zu fordern. "Selbstverständlich gäbe es bessere Möglichkeiten, potenzielle Straftäter auch in Echtzeit und nicht nur retrograd über öffentliche Portale und Lichtbildabgleiche zu identifizieren. Die Bundespolizei hatte bereits hierzu einen sehr erfolgreichen Piloten in Berlin-Südkreuz gestartet" , sagte Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Daher hätte er sich gewünscht, "dass gerade hierzu das Gesetz ein Stückchen weitergehender gewesen wäre als das, was da im Moment im Papier steht" . Teggatz verwies zudem auf ein Projekt der Bundespolizei im Mannheimer Bahnhof zur "anonymisierten Verhaltenserkennung" . Damit werde die Polizei über eine Software alarmiert, "wenn zum Beispiel Personengruppen sich schnell in eine Richtung bewegen oder eine Person ins Gleisbett stürzt oder umkippt oder schreit" . Auch für diesen Fall wünsche er sich, "dass all dieses sich in einem Sicherheitspaket auch wiederfindet, wo dann unterm Strich auch tatsächlich ernst gemeinte Sicherheit produziert wird" .

Urteil zu BKA-Gesetz abwarten

Solchen Plänen zur biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit hat die Ampel im Koalitionsvertrag schon eine Absage erteilt. Bei der Umsetzung der KI-Verordnung in deutsches Recht soll es ein entsprechendes Verbot geben, obwohl dies unter bestimmten Bedingungen möglich wäre.

Parallel dazu sollen die Abgeordneten ein ausdrückliches Verbot aus der KI-Verordnung in ein praktikables Gesetz gießen. Das dürfte noch für Kopfzerbrechen sorgen, damit das Bundesverfassungsgericht die Regelung "nicht am ersten Tag nach Hause holt" , wie es Notz formulierte.

Möglicherweise geben die Karlsruher Richter schon selbst Hinweise darauf, wie die geplanten Befugnisse umgesetzt werden könnten. Denn am 1. Oktober 2024 entscheidet das Gericht über eine Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz(öffnet im neuen Fenster) . "Denn die Anforderungen, die dort aufgestellt werden, werden auch für diese Gesetze hier maßgeblich sein" , sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider.


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