Gesichtserkennung: Clearview AIs Verbindungen zu Maga und nach Rechtsaußen
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Die schwarz-rote Koalition bringt Gesetze zum Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung durch die Polizei auf den Weg. Das Bundeskabinett beschloss Ende April drei Gesetzentwürfe mit entsprechenden Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei.
Schon im März hatten sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf die Gesetzesentwürfe geeinigt, die es der Polizei erlauben würden, für Strafverfolgung im Netz mittels Gesichtserkennung Personen zu suchen. Das wurde von Politikern wiederholt gefordert, nachdem Journalisten Ende 2023 das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette mithilfe der Gesichtserkennungssoftware Pimeyes aufgespürt hatten.
Eigentlich verbietet die KI-Verordnung der EU, Fotos wahllos im Netz zu sammeln und für Ermittlungen mit Fahndungsfotos abzugleichen. In der Gesetzesbegründung aus dem März schrieb das Justizministerium jedoch, dass ein Verbot durch die KI-Verordnung nicht gelte, "sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden".
Diese Auslegung vertritt auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien zur Einhaltung der Verbote aus der KI-Verordnung(öffnet im neuen Fenster). Diese Sichtweise würde allerdings bedeuten, dass auch andere Datenbanken zur Gesichtersuche, etwa von kommerziellen Anbietern wie Pimeyes und Clearview, in der EU nicht verboten wären, weil die Behörden dann eben nicht wahllos Fotos sammeln.
Die Dystopie in der Dystopie
Angenommen, das Gesetzespaket geht durch und Deutschland darf Dienstleister nutzen, die über entsprechende Datenbanken verfügen: In diesem Fall kämen vorrangig die besagten zwei Anbieter ins Spiel: Pimeyes und Clearview.
Allerdings spricht einiges dagegen, dass Pimeyes von der Regierung in Erwägung gezogen wird: ganz aktuell beispielsweise eine erfolgreiche Klage einer österreichischen NGO. Dabei ging es darum, dass die Hamburger Datenschutzbehörde nicht gegen Pimeyes vorgegangen war.
Ein Punkt, der an dem Gesichtserkennungs-Anbieter kritisiert wird: Jeder kann darauf zugreifen. Die behördliche Nutzung ist bisher in Deutschland zwar problematisch, jedoch kann die Polizei basierend auf Recherchen von Privatpersonen oder Journalisten, die mit Pimeyes Verdächtige identifiziert haben, weiter ermitteln.
Wenn das Gesetzespaket durchgeht und es den Strafbehörden erleichtert wird, selbst mit Gesichtserkennung zu recherchieren, ist es wahrscheinlicher, dass sie den speziell für Behörden konzipierten US-Dienstleister Clearview AI in Erwägung ziehen. Das klingt auch erstmal plausibel – immerhin nutzen schon Hunderte Polizeibehörden in den USA Clearview AI, ebenso wie das ukrainische Militär(öffnet im neuen Fenster). Laut eines Buzzfeed-Berichts(öffnet im neuen Fenster) hat auch Interpol Clearview schon verwendet, ebenso wie der US-Grenzschutz und ICE.
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