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Sicherheitspaket: Koalition einigt sich auf Gesichtserkennung

Die Ampel hat sich nach starker Kritik auf Änderungen am Sicherheitspaket geeinigt. Die Gesichtserkennung ist unter strengeren Auflagen weiter geplant.
/ Friedhelm Greis
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Der Bundestag will in der kommenden Woche das Sicherheitspaket beschließen. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der Bundestag will in der kommenden Woche das Sicherheitspaket beschließen. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen in der kommenden Woche die gesetzlichen Änderungen für das sogenannte Sicherheitspaket beschließen. "Die Koalition wird die Änderungen am kommenden Mittwoch in den Innenausschuss des Bundestages einbringen und strebt einen Beschluss im Bundestag in der kommenden Sitzungswoche an, sodass der Bundesrat am 18. Oktober erreicht werden kann" , teilten die Fraktionen am 11. Oktober 2024 gemeinsam mit(öffnet im neuen Fenster) .

Allerdings sollen die Gesetzesentwürfe noch nachgebessert werden. "Die Regelungen zu Migration, zu neuen Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden des Bundes und zum Waffenrecht werden im Lichte der Sachverständigenanhörung im Bundestag geändert" , hieß es weiter. In der Anhörung vom 23. September 2024 hatte es teils heftige Kritik an den Plänen gegeben.

Details zu den Änderungen teilten die Fraktionen zunächst nicht mit. Die für die Abstimmung im Innenausschuss erforderlichen Änderungsanträge liegen noch nicht vor.

Die Koalition hatte sich Ende August 2024 auf das Sicherheitspaket geeinigt . Demnach soll die Polizei künftig die Fotos von Verdächtigen mit "allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten" abgleichen dürfen, "um die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern" .

Kritik an hohem Zeitdruck

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits zwei Wochen später im Bundestag diskutiert . Damit verzichtete die Ampel auf die übliche Verbändeanhörung und die Befassung durch den Bundesrat.

Der Zeitdruck stieß nicht nur bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider auf scharfe Kritik, die ebenfalls nicht befragt worden war. Auch in den Regierungsfraktionen war man nicht besonders glücklich über den Aktionismus, der auch mit den Landtagswahlen in den ostdeutschen Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg zusammengehangen haben dürfte.

Am 1. Oktober 2024 entschied zudem das Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde zu den Befugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) und erklärte diese teilweise für verfassungswidrig . Die Grünen-Fraktion kündigte anschließend an, das Urteil mit Blick auf das geplante Sicherheitspaket "mit der notwendigen Sorgfalt" zu analysieren.

Nachtrag vom 11. Oktober 2024, 19:37 Uhr

Nach Einschätzung des Grünen-Vizefraktionschefs Konstantin von Notz ist es in den Verhandlungen gelungen, "zahlreiche sehr relevante Verbesserungen durchzusetzen" . Konkret sollen die neuen Befugnisse von BKA und Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten wie Mord- und Totschlag, schwerer Raub oder Bildung einer terroristischen Vereinigung beschränkt werden.

Das betrifft den Straftatenkatalog nach Paragraf 100b, Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO)(öffnet im neuen Fenster) , der die Befugnis zur Onlinedurchsuchung regelt. Zuvor war der wesentlich umfangreichere Katalog zur Telekommunikationsüberwachung nach Paragraf 100a der StPO vorgesehen.

Ebenfalls sollen die Kontrollrechte der Bundesdatenschutzbeauftragten über die eingesetzten Systeme verbessert werden. "Wir konnten erreichen, dass sie auch bei der Erstellung der Rechtsverordnungen zwingend zu beteiligen ist" , sagte Notz in einer ersten Einschätzung, die Golem.de vorliegt.

Gesichtserkennung unter höheren Auflagen erlaubt

Der nachträgliche biometrische Abgleich mit Internetdaten ist weiterhin im Gesetz vorgesehen. Allerdings soll das Verfahren nicht gegen Personen zum Einsatz kommen dürfen, von denen keine Gefahr ausgeht. Das seien etwa Zeugen und Opfer, bei denen kein schutzwürdiges Interesse entgegenstehe. Der Abgleich mit echtzeitübermittelten Bilddateien wie Livestreams bleibe ausgeschlossen.

BKA, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürfen demnach "im Sinne der digitalen Analyse auch nur mit Anbietern zusammenarbeiten, die einen Hauptsitz im Schengen-Raum und der EU haben" . Eine Datenübermittlung an Drittstaaten mit schlechteren Schutzniveaus sei ausgeschlossen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßte die Einigung. "Unser Sicherheitspaket stärkt die innere Sicherheit unseres Landes. Es ist nach dem mörderischen Anschlag von Solingen die richtige Antwort auf die erheblichen aktuellen Bedrohungen insbesondere durch islamistischen Terrorismus" , sagte die SPD-Politikerin.


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