Gesichtsbilder: Polizei-Behörden erhalten europaweit mehr Datenzugriff
Über 60 Millionen biometrische Fotos sollen Polizei-Behörden im Schengen-Raum zugänglich gemacht werden. Auch ein zentraler Datenspeicher ist geplant - und mehr.

Fingerabdrücke, nicht codierende DNA-Daten, Kraftfahrzeug- und Halterdaten können die meisten europäischen Länder bereits untereinander abfragen. Jetzt sollen auch Gesichtsbilder und Polizeiakten dazukommen. Das eigentlich dezentrale System erhält einen zentralen Router bei einer EU-Agentur. Das deutsche Bundeskriminalamt ist bei den Plänen tonangebend.
- Gesichtsbilder: Polizei-Behörden erhalten europaweit mehr Datenzugriff
- Dezentral mit zentralem Router
- Daten von Geheimdiensten aus Drittstaaten
Grundlage für die Zusammenarbeit ist der Vertrag von Prüm, den 2005 zunächst sieben EU-Mitglieder in der Eifel-Stadt unterzeichnet haben. Drei Jahre später folgte der EU-Prüm-Beschluss, womit das Regelwerk zur Verbesserung des polizeilichen Datenaustauschs in der gesamten Union Gültigkeit erhielt. Als Nicht-EU-Staaten nehmen auch Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein sowie Großbritannien am Prüm-Verbund teil.
Zum zehnjährigen Bestehen des Beschlusses 2018 schlug der Rat vor, die Zusammenarbeit auf Gesichtsbilder auszuweiten. Für ein solches Prüm II hat die Kommission jüngst einen Entwurf vorgelegt.
Mindestens 60 Millionen Gesichtsbilder
Mit Gesichtsbildern in Prüm II kann eine Polizeibehörde in anderen Ländern erfahren, ob dort zu einer unbekannten Person Informationen vorliegen. Neben den polizeilichen Lichtbilddateien können für eine solche Abfrage auch Standbilder aus öffentlichen Überwachungskameras verwendet werden.
Deshalb soll das neue EU-Gesichtserkennungssystem Suchläufe mit Bildern schlechterer Qualität ermöglichen. Laut einer Machbarkeitsstudie des Beratungsunternehmens Deloitte würden dabei jedoch einige falsche Treffer erzeugt. Die zu erwartenden Ermittlungserfolge würden dieses Manko aber überwiegen, heißt es in einem EU-Papier.
Laut einer Präsentation der Kommission verfügen derzeit elf EU-Staaten über nationale Datenbanken mit Lichtbildern. Die Hälfte von ihnen hat Angaben zur Zahl der dort gespeicherten Personen gemacht; demnach würden über ein Prüm II allein in diesen sechs Ländern 60 Millionen Gesichtsbilder zugänglich gemacht.
Zwang zur Einrichtung einer Gesichter-Datenbank?
Mit einer im polizeilichen Inpol-System angesiedelten Lichtbilddatei war Deutschland 2008 Vorreiterin einer solchen Datensammlung. In der beim BKA zentral geführten Datenbank sind mittlerweile fast sechs Millionen biometrische Fotos zu beinahe ebenso vielen Personen gespeichert; die Zahl der Einträge wird jedes Jahr größer. Die biometrischen Fotos stammen etwa aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung oder aus Asylanträgen.
Das BKA ist auch tonangebend bei der Ausweitung des Prüm-Systems auf seine zweite Generation. Deutsche Beamte sind Teil einer "Fokusgruppe", die sich im Projekt "Next Generation Prüm" mit der technischen Umsetzung des Abgleichs von Gesichtsbildern befasst. Mindestens ein Treffen der Gruppe, die von Österreich geleitet wird, fand dazu in Wiesbaden statt.
In den zuständigen Ratsarbeitsgruppen, in denen der Vorschlag für ein Prüm II derzeit behandelt wird, herrscht Uneinigkeit, ob die Teilnahme an dem System vorgeschrieben oder freiwillig sein soll. Ein Zwang würde bedeuten, dass auch jene Länder, die über keine zentrale Datei mit Gesichtsbildern verfügen, eine solche einrichten müssten. Auch die entstehenden Kosten müssten aus den nationalen Haushalten getragen werden.
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Dezentral mit zentralem Router |
Fixed it for you. ;) SCNR
Hey, die Leute gehen immerhin dafür auf die Strasse, OHNE Maske in den Supermarkt gehen...
Das kommt natürlich wieder völlig überraschend und ist natürlich wieder total vergessen...
Nicht bei Politiker mit beleidigen oder Sarkastischen Äusserungen, wenn dich dann die...