Daten von Geheimdiensten aus Drittstaaten

Neben der Gesichtserkennung enthält Prüm II weitere wesentliche Neuerungen. So sollen auch die Daten zu Vermissten und nicht identifizierten Toten abgefragt werden können. Europol soll am Verbund teilnehmen dürfen und den Zugriff auf ihre gespeicherten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder ermöglichen.

Vorgesehen ist sogar die Einbindung biometrischer Daten, die Europol als "Beweismittel aus Gefechtsgebieten" von Drittstaaten erhalten hat, darunter von Geheimdiensten aus dem Westbalkan oder den USA. Allerdings soll die in Den Haag ansässige Polizeiagentur nicht selbst in den biometrischen Daten der Prüm-Mitglieder stöbern dürfen.

Keine Vernetzung von Waffenregistern

Die Kommission will auch die sogenannten Folgeprozesse nach einer Treffermeldung im Prüm-Verbund erleichtern. Einige "Kerndaten" der Inhaber von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken sollen dann automatisiert übermittelt werden, darunter etwa Name und Meldeadresse, Geburtsdatum und -ort. Dieser Datenaustausch soll mit Hilfe eines neuen Formats erfolgen, das vom deutschen BKA entwickelt wurde.

Das Papier wird jetzt von den Mitgliedstaaten in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen beraten, bis zum Frühjahr soll die Position der Innen- und Justizminister feststehen. Anschließend befasst sich das Parlament damit.

Im Rahmen seiner laufenden Beratung könnte der Rat den Prüm-II-Vorschlag der Kommission in einigen Punkten erweitern. Einige Mitgliedstaaten wollen etwa, dass die Informationen im Prüm-Verbund neben der Strafverfolgung auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden dürfen. Auch die von manchen Regierungen geforderte Vernetzung nationaler Waffenregister und ballistischen Datenbanken fehlt bislang. Führerscheine, Personalausweise, Reisepässe und die darin gespeicherten Gesichtsbilder wurden von der Kommission ebenfalls nicht berücksichtigt, könnten vom Rat aber wieder hineinverhandelt werden.

Abfrage polizeilicher Ermittlungsakten

Mit Prüm II wollen die Kommission und der Rat zudem die europaweite Vernetzung von Polizeiakten ermöglichen. Mit diesem Polizeiregisterinformationssystem (EPRIS) könnten Strafverfolger abfragen, ob bei einer ausländischen Polizeidienststelle Informationen über Verdächtige oder Beschuldigte vorliegen. Bislang ist ein solcher Austausch nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung möglich.

Seit über zehn Jahren fordert die deutsche Regierung die Einführung eines Epris. Unter deutscher Ratspräsidentschaft hat das Innenministerium deshalb Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft verabschieden lassen, die unter anderem ein Epris betreffen. Unter Beteiligung des BKA testen einige Mitgliedstaaten ein solches System derzeit im Echtbetrieb.

Allerdings ist unklar, welche nationalen Informationssysteme damit vernetzt würden. Der Begriff "Polizeiakte" ist in der EU nicht einheitlich definiert, es könnte sich dabei also um reine Verdachtsdateien handeln. Deshalb soll die Teilnahme an dem Austausch - im Gegensatz zur Abfrage von Gesichtsbildern - freiwillig sein. Zunächst würde also kein Mitgliedstaat gezwungen, eine zentrale Datenbank mit Polizeiakten anzulegen oder bestehende Datensammlungen mit anderen Ländern zu teilen. Entwarnung gibt es auch für die Schweiz, Norwegen und Island: Nach derzeitigem Stand wäre ein Epris im Prüm II nicht Teil des Schengen-Acquis, sondern dürfte nur von EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.

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NativesAlter 28. Jan 2022

Fixed it for you. ;) SCNR

k2r 28. Jan 2022

Hey, die Leute gehen immerhin dafür auf die Strasse, OHNE Maske in den Supermarkt gehen...

k2r 28. Jan 2022

Das kommt natürlich wieder völlig überraschend und ist natürlich wieder total vergessen...

Leviosa 27. Jan 2022

Nicht bei Politiker mit beleidigen oder Sarkastischen Äusserungen, wenn dich dann die...



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