Gesetzesvorschlag: Regierung fordert Duldung privater Ladesäulen
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Förderung privater Ladestationen für Elektroautos vorgelegt. Sowohl Mieter als auch Eigentümer erhalten damit einen gesetzlichen Anspruch. Aber es kann sehr teuer werden.

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung die Installation privater Ladesäulen für Mieter und Eigentümer grundsätzlich erlauben. Das geht aus einem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der vom Ministerium veröffentlicht wurde. Demnach müssen Miteigentümer alle Maßnahmen dulden, "die zugunsten eines Wohnungseigentümers zur Errichtung oder Nutzung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge (...) auf einer in dessen Sondereigentum stehenden oder dessen Sondernutzungsrecht unterfallenden Stellfläche erforderlich sind". Mieter können vom Vermieter die "Erlaubnis zu baulichen Veränderungen" für die Errichtung einer Lademöglichkeit verlangen.
- Gesetzesvorschlag: Regierung fordert Duldung privater Ladesäulen
- Vermieter können Erlaubnis verweigern
Das Justizministerium hatte Mitte Juli 2018 mitgeteilt, den Gesetzentwurf nicht direkt in den Bundestag einzubringen, sondern zunächst innerhalb einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diskutieren. Das bayerische Justizministerium hat zu dem Thema inzwischen einen neuen Entwurf vorgelegt (PDF), der erheblich von einem Vorschlag abweicht, den der Bundesrat auf Betreiben Bayerns und Sachsens bereits zwei Mal beschlossen hatte (PDF).
Folgekosten müssen mitgetragen werden
Die Pläne der Bundesregierung sind nicht so praxisfern wie der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesländer, der keinerlei technische und finanzielle Auflagen für die Errichtung der Lademöglichkeiten in gemeinschaftlich genutzten Tiefgaragen vorgesehen hatte. Dies könnte jedoch dann problematisch werden, wenn weitere Eigentümer eine Wallbox installieren wollen und dann die gesamte Elektroinstallation verstärkt werden müsste oder ein Lastmanagement erforderlich wäre.
Der Entwurf der Bundesregierung berücksichtigt dies, bürdet den Elektroautobesitzern jedoch finanzielle Risiken auf. So würde ein Eigentümer nicht nur verpflichtet, "der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten der Maßnahme und die notwendigen Folgekosten zu erstatten". Zudem müsste er sich anteilig an Kosten beteiligen, die einem anderen Wohnungseigentümer entstanden sind oder entstehen, wenn dieser ebenfalls eine Wallbox installieren will und dadurch "zusätzliche Aufwendungen zur Gewährleistung der Nutzbarkeit der vorhandenen Elektrizitätsanlage erfordert hat oder erfordert".
Risiken für Elektroautopioniere
Das heißt, ein Eigentümer, der sich zunächst auf eigene Kosten eine Wallbox installiert, könnte später dazu gezwungen werden, eine komplette Umrüstung der Installation mitzubezahlen, die bei weiteren Nutzern erforderlich würde. Zudem müsste er die Verstärkung des Hausanschlusses mitfinanzieren, falls dieser die zusätzlichen Wallboxen nicht mehr versorgen kann. Problematisch könnte es auch werden, wenn ein lokales Lastmanagement notwendig werden sollte und bereits installierte Wallboxen untereinander nicht kompatibel sind. Auch bei Schieflasten durch einphasiges Laden könnten technische Maßnahmen wie eine automatische Schieflasterkennung und Phasenvertauschung erforderlich werden.
Der Gesetzentwurf sieht keine expliziten Möglichkeiten für die Eigentümergemeinschaft vor, entsprechende Auflagen zu beschließen. Diese könnten beispielsweise darin bestehen, die Ladeleistung der Wallboxen zu beschränken oder lastmanagementfähige Wallboxen vorzuschreiben, um den Hausanschluss nicht zu überlasten.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Vermieter können Erlaubnis verweigern |
- 1
- 2
weil er eine strasse befährt die zu 100% von den autofahrern finanziert wurden vielleicht?
Und das ist auch ganz gut so. Die gesetzlichen Regelungen für WEGs sollen eben...
Ein Gesetz ist das eine, die praktische Umsetzung etwas anderes. Wenn die Bundesregierung...
@bofhl Wusste ich nicht, danke. Ich denke aber, dass eine solche Lösung bei der...
Was für ein Stuss. Wenn ich von sowas betroffen wäre, würde ich mir als...