Vermieter können Erlaubnis verweigern
Allerdings will es die Regierung den Eigentümergemeinschaften erleichtern, von sich aus eine Ladeinfrastruktur installieren zu lassen. Hierzu wäre nach einer Ergänzung von Paragraf 22 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) nur noch eine einfache Mehrheit erforderlich. Bislang muss jeder einzelne Eigentümer dem zustimmen, was die Errichtung stark erschwert. Die neue Regelung hätte zur Folge, dass auch die ablehnenden Eigentümer die Ladeinfrastruktur mitbezahlen müssten. Ein neuer Passus in Paragraf 16, Absatz 4 des WEG soll es den Eigentümern daher mit einfacher Mehrheit erlauben, eine andere Kostenverteilung zu beschließen. Diese könnte sich beispielsweise auf eine Eigentümergruppe beschränken, die sich Elektroautos anschaffen möchte.
Schwieriger könnte es für Mieter werden, eine Lademöglichkeit zu installieren. Zwar soll in Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein grundsätzlicher Anspruch auf "die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Maßnahmen sowie die Vornahme weiterer Handlungen" zur Installation einer Lademöglichkeit verankert werden. Allerdings kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern, wenn "sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an der Errichtung oder Nutzung der Lademöglichkeit auch unter Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes deutlich überwiegt".
Parteien sollen Vereinbarung treffen
Problematisch könnte es zudem werden, wenn sich der Stellplatz innerhalb einer Eigentümergemeinschaft befindet. Zwar muss der Mieter zunächst die Kosten selbst tragen, doch bei Folgekosten, wie sie für Eigentümer auftreten könnten, wären Streitigkeiten zu erwarten. Der Entwurf schlägt dazu vor, dass beide Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen, um solche Fälle vorab zu regeln. Die Mieter sind zudem nicht dazu verpflichtet, nach Mietende die Ladeinstallation wieder abzubauen.
Was die Rechte der Mieter betrifft, ähnelt der bayerische Entwurf stark demjenigen des Bundesjustizministeriums. Schwieriger wird es hingegen für Wohnungseigentümer. Hier sieht der Vorschlag keine Duldung der Eigentümergemeinschaft vor. Vielmehr soll für eine Zustimmung eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich sein, die zwei Drittel der stimmberechtigten Eigentümer und der Hälfte der Eigentumsanteile umfasst. Das würde immerhin bedeuten, dass nicht mehr jeder Eigentümer zustimmen müsste. Eigentümer, die durch die Installation gegenüber anderen unbillig beeinträchtigt würden, dürfen hingegen nicht übergangen werden.
Arbeitsgruppe diskutiert Entwürfe
Insgesamt scheint der Vorschlag des Bundesjustizministeriums deutlich praxisgerechter zu sein. Zudem versucht er nach eigenen Angaben auch, die Änderungen in WEG und BGB aufeinander abzustimmen. Beim bayerischen Entwurf könnte jedoch der Anspruch eines Mieters daran scheitern, dass die Eigentümergemeinschaft dem Vermieter die Installation einer Lademöglichkeit verweigert.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun diskutieren, welche Version am Ende als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird. Sollte sich die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag durchsetzen, würde das zumindest eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Zustand bedeuten. Eine Einigung in diesem Jahr ist wohl nicht mehr zu erwarten.
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Gesetzesvorschlag: Regierung fordert Duldung privater Ladesäulen |
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weil er eine strasse befährt die zu 100% von den autofahrern finanziert wurden vielleicht?
Und das ist auch ganz gut so. Die gesetzlichen Regelungen für WEGs sollen eben...
Ein Gesetz ist das eine, die praktische Umsetzung etwas anderes. Wenn die Bundesregierung...
@bofhl Wusste ich nicht, danke. Ich denke aber, dass eine solche Lösung bei der...