Gesetzentwurf sieht Postauskunft vor
Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, muss die Post künftig Auskunft darüber erteilen, von wem Verdächtige in der Vergangenheit Post erhalten und an wen sie Postsendungen verschickt haben. Die Auskunft kann von einem Richter oder unter bestimmten Voraussetzungen auch nur von einem Staatsanwalt gefordert werden.
Der Bürgerrechtler und Politiker der Piratenpartei Patrick Breyer kritisiert die Pläne scharf: "Der persönliche Brief- und Postverkehr wird gerade für besonders sensible Kontakte genutzt und kann Aufschluss über Krankheiten oder Sexualleben geben. Ihn geheim auszuspionieren, ist eine inakzeptable Stasi-Methode."
Kritik von Juristen und aus der Tor-Community
Buermeyer hält das Gesetz für ausgesprochen problematisch und unnötig. "Die Verhaltensweisen, um die es den Verfassern des Gesetzentwurfs offiziell geht, sind typischerweise bereits heute strafbar - als Beihilfehandlungen zu den eigentlichen Straftaten."
Ähnlich äußerte sich der Juraprofessor Matthias Bäcker auf Anfrage von Netzpolitik.org: "Dieser neue Straftatbestand - wenn er denn kommt - wird wahrscheinlich kaum je zu Verurteilungen führen, die sonst nicht möglich wären. Seine Bedeutung wird voraussichtlich vor allem darin liegen, dass die Strafverfolgungsbehörden großflächige eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen [...] durchführen können."
Moritz Bartl, Mitgründer der Zwiebelfreunde, die sich der Förderung des Tor-Netzwerkes verschrieben haben, betreibt selbst Tor-Server und ist Ansprechpartner für Projekte, Presse und Behörden. Als Betreiber von Tor-Infrastruktur fühlt er sich von dem Gesetzentwurf nicht betroffen, da keine Dienste speziell zur Ermöglichung oder Unterstützung von Straftaten bereitgestellt würden, sondern für sichere Kommunikation im Allgemeinen.
Leider sei dennoch bereits jetzt ein Chilling Effect zu spüren. Die oft ehrenamtlichen Betreiber von Tor-Infrastruktur, aber auch von Community-Netzen wie Freifunk seien durch solche Gesetzesvorschläge und Forderungen, wie sie zuletzt aus der Politik gekommen seien, stark verunsichert.
Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) hatte auf dem europäischen Polizeikongress behauptet, dass es für das Darknet in freien, offenen Demokratien keinen legitimen Nutzen gebe. Wer das Darknet nutze, führe in der Regel nichts Gutes im Schilde. "Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln", hatte Krings gefordert. Der Vorschlag des Bundesrats geht bereits in diese Richtung.
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Gesetzesinitiative des Bundesrates: Neuer Straftatbestand Handelsplattform-Betreiber im Darknet |
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Das hab ich mich auch gefragt. Dann müßte in Zukunft jeder beim Aufgeben eines Briefs...
Wer würde denn eine Handelsplattform hinter ein VPN legen? Überleg doch mal, was bei...
Erfahrungsgemaess hat das bisher fuer den Buerger sehr wenig gebracht. Ob das der...
Und wo ist da der Unterschied zum Darkweb? Tippt man da die URL nicht ein? Jeder sic...
Oh ja. Und je nach Landesregierung und Parteilichkeit werden die Schüler auf Linie...