Grüne fordern Nachbesserungen
Zudem werde der Antrag auf einstweilige Verfügung oft bei Gerichten gestellt, "von denen der Antragsteller weiß, dass sie seiner Rechtsauffassung zuneigen, einstweilige Verfügungen bereitwillig und ohne Anhörung des Gegners erlassen oder regelmäßig hohe Streitwerte festsetzen", heißt es weiter. Vor allem das Landgericht Hamburg hat bei Internetstreitigkeiten dazu eine gewisse Berühmtheit erlangt. Der Adblocker-Anbieter Eyeo wurde beispielsweise von etlichen Verlagen vor verschiedenen Gerichten in Deutschland verklagt. Nun wäre nur noch eine Klage am Gerichtsstand des Kölner Firmensitzes möglich. Bei ausländischen Firmen ohne Gerichtsstand in Deutschland "ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen worden ist".
Bei Urheberrechtsverletzungen, die die unerlaubte Verwendung geschützter Werke betreffen, war diese Praxis bereits 2013 abgeschafft worden. Das hat nach Ansicht der Regierung bereits zu einer "signifikanten Reduzierung" der Abmahnungen in diesem Bereich geführt. Dies ist auch mit ein Grund dafür, dass es im Urheberrecht nun nur geringfügige Änderungen geben soll.
Die SPD-Fraktion begrüßte den Entwurf des Justizministeriums. "Abmahnungen sind ein wichtiges Instrument, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, aber es gilt, Missbrauch zu verhindern, um sowohl kleine Unternehmen und Vereine ebenso wie Blogger oder Privatpersonen zu schützen, ganz gleich, ob es sich um eine missbräuchliche Abmahnung im Datenschutzrecht oder um eine missbräuchliche Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung handelt", teilten die zuständigen Abgeordneten Johannes Fechner und Nina Scheer auf Anfrage von Golem.de mit.
Zudem unterstützt die Fraktion, dass die Regierung in dem Gesetz die Anforderungen an die Klagebefugnis verschärfen wolle, "damit nur seriöse, geprüfte Einrichtungen abmahnen können". Das sei ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit.
Die Grünen bedauerten laut Heise.de, dass Barley das Thema DSGVO in dem Entwurf noch ausgeklammert habe. Die Bundestagsfraktion hatte dazu bereits Mitte Juni 2018 einen Entschließungsantrag vorgelegt (PDF). Darin hatte sie von der Bundesregierung ein Gesetz gefordert, "mit dem kommerziell motivierte und missbräuchliche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wirksam unterbunden werden".
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Gesetzesentwurf: So will die Regierung den Abmahnmissbrauch eindämmen |
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Es soll aber - in der "Hochzeit" der Massenabmahnungen bei Tauschbörsenbenutzung - schon...
Gesetze sind fast immer "schwammig", der Grund wurde bereits in diesem Thread erläutert...
Das Hauptproblem ist- meiner Meinung nach -, dass keine validen und repräsentativen Daten...