Minister führen in die Irre
Über den Umfang, die Quelle oder die Dauer der Unregelmäßigkeiten wird keine Aussage getroffen, so dass gänzlich unbestimmt ist, in welchen Fällen der Fahrer das Steuer wieder übernehmen muss. Damit ist auch unklar und für den Fahrer nicht vorhersehbar, bei welchem Verhalten er sich bei einem Unfall schadenersatzpflichtig macht.
Auch für eine einschränkende Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "offensichtlichen Umstände" bieten sich keine Anhaltspunkte. Insbesondere wird dem Fahrzeugführer keine Nebentätigkeit ausdrücklich gestattet, durch die sich das Merkmal der Offensichtlichkeit enger fassen ließe. Beispielsweise wäre denkbar, dass bei ausdrücklicher Erlaubnis zur Verwendung eines optischen Unterhaltungssystems geringere Anforderungen - jedenfalls an die visuelle - Wahrnehmbarkeit eines unregelmäßigen Fahrverhaltens zu stellen sind.
Bemerkenswert dabei ist, dass sowohl Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) als auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wie selbstverständlich davon ausgehen, dass Nebentätigkeiten, wie beispielsweise das Internetsurfen, Zeitunglesen oder E-Mail-Schreiben, möglich sein sollen. Eine entsprechende Erwähnung dieser Nebentätigkeiten findet sich im Gesetzesentwurf jedoch nicht.
Kriterium des hochautomatisierten Fahrens nicht erfüllt
Aus rechtlicher Sicht besonders kritikwürdig ist, dass der Fahrer auch für entstandene Schäden einzustehen hat, wenn er bloß hätte erkennen müssen, dass die Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Verwendung des Automatisierungssystems nicht mehr vorliegt. Der Vorwurf eines pflichtwidrigen Nichterkennens setzt voraus, dass der Fahrer einen jedenfalls latenten Überblick über die Fahrmanöver des Fahrzeugs und das Verkehrsgeschehen behalten muss.
Nach den Definitionen der Hoch- und Vollautomatisierung der BMVI-Strategie zum automatisierten und vernetzten Fahren ist - im Unterschied zur Teilautomatisierung - ein wesentliches Kriterium, dass der Fahrer das Verkehrsgeschehen nicht mehr dauerhaft überwachen muss. Worin der Unterschied zwischen einem latenten Überblick über das Verkehrsgeschehen und einer dauerhaften Überwachung des Verkehrsgeschehens besteht, bleibt unklar.
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ich habe in meinem derzeitigen Auto auch einige halbautomatische Systeme eingebaut...
Mal ehrlich - bevor ich bei sowas dann ggf auf einmal hochschrecken muss und jederzeit in...
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