Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Gesetzesentwurf: BND bekommt Lizenz zum Hacken und Sabotieren

Der BND soll künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern auch im Ausland zuschlagen dürfen – von Cyberangriffen bis zur Sabotage.
/ Andreas Donath
6 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Gebäude des BND in Berlin (Bild: S.J. Müller)
Gebäude des BND in Berlin Bild: S.J. Müller

Nach jahrelangen Diskussionen nimmt die Reform des BND-Gesetzes konkrete Formen an. Der Entwurf aus dem Kanzleramt umfasst 139 Paragrafen – bisher kam der Geheimdienst mit 69 Paragrafen aus. WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) liegt das Papier vor. Und die Änderungen gehen über technische Anpassungen deutlich hinaus.

So will das Bundeskanzleramt dem BND erstmals erlauben, nicht nur Informationen zu sammeln, sondern auch aktiv zu handeln. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Sabotagehandlungen im Ausland möglich werden. Die Begründung: Gegnerische Angriffsfähigkeiten müssten unter Umständen geschwächt werden können.

Strenge Hürden für operative Einsätze

Solche Operationen sollen allerdings an hohe Bedingungen geknüpft sein. Der Nationale Sicherheitsrat müsste zunächst eine besondere Sicherheitslage ausrufen – im Entwurf "Nachrichtendienstliche Sonderlage" genannt. Das Parlamentarische Kontrollgremium müsste anschließend mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Die geplanten Befugnisse gehen dabei über Sabotage hinaus. Bei Cyberangriffen könnte der BND künftig aktiv zurückschlagen, etwa Datenströme umleiten oder IT-Infrastruktur angreifen. Auch der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware wäre vorgesehen. Verdächtige Drohnen über BND-Liegenschaften dürfte der Dienst selbst abwehren.

Für die Installation von Spionagesoftware soll das heimliche Betreten von Wohnungen möglich werden. Der Entwurf sieht vor, dass BND-Mitarbeiter an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Technik zur Nachverfolgung anbringen dürfen. Alternativ könnten diese Systeme so manipuliert werden, dass sie nicht mehr funktionieren – etwa Raketentechnik oder Zentrifugen im Iran.

Längere Speicherfristen, jüngere menschliche Quellen

Ein besonders sensibler Punkt betrifft die Datenspeicherung. Die Speicherfristen für bestimmte Daten sollen von zehn auf fünfzehn Jahre steigen. Die Begründung: Russische Spione würden teilweise nach Jahren wieder ältere Tarnidentitäten verwenden. Und Daten von Minderjährigen müssten nicht mehr automatisch gelöscht werden, wenn sie für Recherchen zu Oligarchen oder Terroristen relevant sind.

Außerdem sollen menschliche Quellen – im Fachjargon "Nachrichtendienstliche Verbindungen" genannt – im Ausland bestimmte Straftaten begehen dürfen, wenn dies erforderlich ist. Das Beispiel im Entwurf: Ein deutscher Söldner auf russischer Seite, der für den BND arbeitet, muss möglicherweise in ein Auto einbrechen, um Unterlagen zu entwenden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass in Ausnahmefällen sogar Personen ab 16 Jahren als Quellen geworben werden dürfen.

Streit um militärische Definition

Eine Formulierung im ersten Paragrafen könnte für Diskussionen sorgen. Dort wird der BND erstmals als "ziviler und militärischer Auslandsnachrichtendienst" definiert. Dies könnte bedeuten, dass militärische Aufklärungsmittel der Bundeswehr zum BND wechseln müssten. Das Verteidigungsministerium dürfte dies kritisch sehen.

Die Bundesregierung möchte das Gesetz im kommenden Jahr zügig verabschieden. Ein Regierungssprecher erklärte, man wolle mit der Leistungsfähigkeit europäischer Partnerdienste wieder Schritt halten. Allerdings stehen noch Ressortabstimmungen aus – sowohl das Justiz- als auch das Verteidigungsministerium müssen Stellung nehmen.

Ob der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, bleibt abzuwarten.


Relevante Themen