Gesetzesentwurf: Betriebsräte sollen über Homeoffice mitbestimmen
Das Betriebsrätegesetz soll an die Digitalisierung angepasst werden und Mitspracherechte beim Einsatz künstlicher Intelligenz und beim Homeoffice enthalten.

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Betriebsrätegesetzes verabschiedet. Dieser soll die Mitsprache bei automatisierter Bewerberauswahl durch künstliche Intelligenz sichern und die Betriebsratsarbeit auch in digitaler Form erlauben. Letzteres dürfte ein Ergebnis der Erfahrungen aus der Coronapandemie sein, genau wie das geplante Mitspracherecht bei Homeoffice-Regelungen.
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird ein Mitspracherecht auch beim Einsatz von automatischen Entscheidungssystemen etwa zur Bewerberauswahl etabliert. Das setzt mitunter erst einmal voraus, dass das notwendige Know-how aufgebaut werden muss.
So heißt es in dem Entwurf, dass die Arbeitnehmervertretungen in die Lage versetzt werden müssen, "komplexe informationstechnische Zusammenhänge zu verstehen, zu bewerten und mitzugestalten und dabei zugleich allgemeine Belange, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern, zu berücksichtigen".
KI-Systeme werden im Stellenbesetzungsprozess an verschiedenen Stellen bereits eingesetzt. Sachverständige können vom Betriebsrat hinzugezogen werden, um die Einführung und Anwendung entsprechender Systeme beurteilen zu können.
Wer die Sachverständigen sein sollen und was deren Arbeit kosten darf, muss aber in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber entschieden werden. Wo künstliche Intelligenz anfängt, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor.
Homeoffice soll mitbestimmungspflichtig werden
Die Ausgestaltung des Homeoffice-Angebots der Unternehmen soll durch den Betriebsrat mitbestimmt werden. Dabei sollen der zeitliche Umfang und andere Regeln in Kooperation mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.
Die Präsenz bei Betriebsratssitzungen soll zwar der normale Modus bleiben, dennoch soll auch entschieden werden können, per Video- oder Telefonkonferenz zusammenzutreten. Zudem wird die elektronische Signatur für Dokumente wie Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne erlaubt.
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Tja, so ist das halt mit Gesetzen, sie gelten immer allgemein und regeln keine...
Richtig, aber nicht bei dem Kunden, von dem ich rede. Da haben die AN in der Zeit...
'Homeoffice' gibt es als rechtlich wirksamen Begriff eigentlich nicht, das heißt...
Aus dem Artikel erschließt sich der Sinn des Gesetzesentwurfs mir auch nicht. - Der...
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