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Gesetzesänderung: Endgerätehersteller sehen Wiedereinführung des Routerzwangs

Es soll wieder Ausnahmen von der Routerfreiheit geben. Das sieht ein neuer Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor.
/ Achim Sawall
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Endgerät von Lancom (Rohde & Schwarz) (Bild: Lancom)
Endgerät von Lancom (Rohde & Schwarz) Bild: Lancom

Durch einen neu aufgenommenen Absatz(öffnet im neuen Fenster) über Ausnahmeregelungen im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist es möglich, die Endgerätefreiheit wieder außer Kraft zu setzen. Das gab der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) am 19. November 2020 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . "Die in Paragraf 70 Absatz 2 neu aufgenommene Regelung, dass die Bundesnetzagentur Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann, halten wir für unnötig" , erklärte der VTKE.

Diese Öffnungsklausel berge das Risiko, dass Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden könnten. Der VTKE fordert die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf. Möglichkeiten zur Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt könnten dazu genutzt werden, die Endgerätewahlfreiheit zu umgehen oder massiv zu erschweren, befürchtet der VTKE.

Bereits am 1. August 2016 wurde in Deutschland der Routerzwang per Gesetz abgeschafft und festgelegt, dass die Macht des Netzbetreibers für den Internetzugang an einem passiven Übergabepunkt beim Kunden endet. Der Routerzwang wurde zuvor durch die Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, vor allem im Kabelnetz war dies gängige Praxis.

In vielen Glasfasernetzen besteht der Zwang trotz klarer Rechtslage weiter. Doch besonders Vodafone stritt sich auch danach weiter mit der Bundesnetzagentur, ob die Routerfreiheit in Glasfasernetzen auch für das Glasfasermodem (ONT) gilt, und verweigert Kunden die Nutzung eines eigenen Glasfasermodems. Auch der Branchenverband Buglas übernahm diese umstrittene Position. Zudem fühlen sich Kunden mit eigenem Router schlechter behandelt .


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