Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Eco warnt vor staatlichen Eingriffen in die Netze

Nach Einschätzung des IT-Branchenverbands Eco(öffnet im neuen Fenster) greift der Entwurf "tief in die Architektur und Steuerungslogik digitaler Infrastrukturen ein und verschiebt das Verständnis von Cybersicherheit grundlegend" . Eco-Vorstand Klaus Landefeld sagte: "Cybersicherheit wird in dem geplanten Gesetz nicht mehr in erster Linie als Frage von Schutz, Prävention und Resilienz verstanden, sondern als Legitimation für staatliche Eingriffe in Netze und Systeme." Das sei hochproblematisch.

Besonders kritisch bewertet der Verband, "dass die vorgesehenen Maßnahmen weit über die bisherige Praxis der Abschaltung eindeutig maliziöser Infrastruktur hinausgehen" . Es gehe nicht mehr nur um Gefahrenabwehr an der Peripherie, sondern um aktive Eingriffe in laufende Kommunikations- und Datenverarbeitungsprozesse, warnte Landefeld.

Wie in der Türkei und Russland

Ein staatlich angeordnetes Umlenken von Traffic schaffe "eine technische Infrastruktur, die strukturell geeignet ist, Kommunikationsflüsse zentral zu beeinflussen. Instrumente wie DNS- und Routing-Eingriffe sowie staatlich angeordnete Traffic-Umleitungen sind Bausteine, die bislang vor allem im Kontext von Zensur- und Kontrollregimen diskutiert wurden" , hieß es weiter. "Exakt dieselben Mechanismen und Anordnungsbefugnisse mit identischen, niedrigen Begründungserfordernissen haben wir bisher als Gesetze in Russland oder der Türkei auf allen Ebenen massiv kritisiert. Soll das jetzt die neue Normalität auch bei uns in Deutschland werden?" , fragte Landefeld.

Cybersicherheit dürfe nicht "zum Einfallstor für staatliche Netzlenkung und Systemmanipulation werden" , warnte der Verband. Ziel müsse eine stärkere Resilienz der Infrastrukturen sein und "nicht die Etablierung weitreichender staatlicher Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten im Netz" .

Die Verbände können den Entwurf noch bis zum 17. März 2026 kommentieren. Anschließend beschließt das Kabinett den möglicherweise veränderten Entwurf. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen dem Entwurf dann noch zustimmen.

Es gibt jedoch Stimmen, die für die Zulassung von Hackbacks eine Verfassungsänderung für erforderlich halten. Denn laut Grundgesetz ist die Gefahrenabwehr eine Aufgabe der Bundesländer und nicht des Bundes. Dobrindt sagte dazu: "Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind. Und sie arbeiten teilweise dazu mit den Ländern zusammen."


Relevante Themen