Gesetzentwurf zu Cybersicherheit: Dobrindt definiert sich Hackbacks um
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Sicherheitsbehörden sollen künftig weitreichende Befugnisse zur Abwehr von Cyberangriffen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 beschlossen hat. Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei erhalten damit die Befugnis zur "Erhebung, Löschung oder Veränderung von Daten auch durch Eingriff mit technischen Mitteln in ein informationstechnisches System ohne Wissen des Betroffenen".
Das geplante Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit soll es den Behörden ermöglichen, "eine wirksame Gefahrenabwehr gegen Cyberangriffe umzusetzen". Darüber erhält das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Möglichkeiten, "schädlichen Datenverkehr umzuleiten". Die bestehenden Anordnungsbefugnisse sollen dazu auf weitere zentrale Diensteanbieter erweitert werden.
Scharfe Kritik an den Plänen
Der Ende Februar 2026 verbreitete Referentenentwurf stieß auf scharfe Kritik von Branchenverbänden wie dem Eco oder der Gesellschaft für Informatik (GI). "Maßnahmen, die auf das Löschen oder Verändern von Daten durch technische Mittel abzielen und faktisch als 'Hackback' zu qualifizieren sind, sind aus Sicht der Internetwirtschaft hoch problematisch", schrieb der Eco in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF). Die GI hielt in ihrer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF) an ihrer Position fest, wonach "IT-Sicherheit präventiv gestaltet werden muss und intrusive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks abzulehnen sind".
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt beschrieb die Befugnisse bei der Vorstellung des Entwurfs(öffnet im neuen Fenster) mit den Worten: "Wir schlagen zurück. Wir schalten die Bedrohung aus, wenn wir angegriffen werden. Wir werden Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können." Doch nach Ansicht des CSU-Politikers handelt es sich dabei nicht um Hackbacks. "Ein Hackback ist ein Vergeltungsschlag. Das legitimieren wir nicht. Das, was wir tun, ist Gefahrenabwehr."
Dobrindt: Hackbacks sind wahllose Racheakte
Weiter erläuterte der Minister: "Bei einem Hackback würde man sich gegen irgendetwas richten, was gar nicht mit der Angreiferstruktur zu tun hat, nur um einen Vergeltungsschlag zu ermöglichen. Ein Quasiracheakt. Darum geht es uns nicht. Uns geht es um Gefahrenabwehr." Das sei "ein erheblicher Unterschied zu dem, was üblicherweise unter einem sogenannten Hackback verstanden wird". Aus diesem Grund "brauchen wir keine Grundgesetzänderung an dieser Stelle".
Der Online-Enzyklopädie Wikipedia definiert Hacking back(öffnet im neuen Fenster) jedoch als "eine Technik zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, bei der die Computer des Angreifers gehackt werden".
Das entspricht genau dem Vorgehen, das die deutschen Sicherheitsbehörden künftig umsetzen sollen.
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