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Gesetzentwurf: Weitergabepflicht für Mobilitätsdaten geplant

Die Bundesregierung will neue Mobilitätsdienste wie Uber ermöglichen. Richtig zufrieden mit den Plänen ist jedoch niemand.
/ Friedhelm Greis
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Solche auffälligen Schilder auf Uber-Fahrzeugen sollen in Deutschland verboten bleiben. (Bild: Phil Noble/Reuters)
Solche auffälligen Schilder auf Uber-Fahrzeugen sollen in Deutschland verboten bleiben. Bild: Phil Noble/Reuters

Das Bundesverkehrsministerium will mit einer Gesetzesreform neue Mobilitätsdienste wie Uber ermöglichen. Mit einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes "wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt", heißt es in einem Referentenentwurf, der Golem.de vorliegt. Darüber hinaus wird jeder kommerzielle Fahrdienstanbieter verpflichtet, "wesentliche statische und dynamische Daten zu seiner Dienstleistung (...) standardisiert öffentlich und maschinenlesbar über einen nationalen Zugangspunkt bereitzustellen".

Die Reform des Fahrdienstmarktes in Deutschland ist heftig umstritten. Ende Juni 2020 hatten sich Vertreter von Bund und Ländern auf Eckpunkte der Reform geeinigt, die nun in den Referentenentwurf mündeten. Die Taxibranche hatte damals bereits "heftigen Widerstand" gegen die Pläne angekündigt.

Viel Mitspracherechte für die Kommunen

Der Entwurf definiert Mitfahrdienste wie Uber als "gebündelter Bedarfsverkehr", bei dem "mehrere Beförderungsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden". Die Auflagen für solche Dienste hängen stark von der jeweiligen Genehmigungsbehörde ab, beispielsweise der Kommune. Das gilt unter anderem für die sogenannte Rückkehrpflicht. So kann die Behörde dem Entwurf zufolge bestimmen, "dass Fahrzeuge des gebündelten Bedarfsverkehrs nach Ausführung der Beförderungsaufträge unverzüglich zum Betriebssitz oder einen anderen geeigneten Abstellort zurückkehren müssen, es sei denn, sie haben vor der Fahrt oder während der Fahrt neue Beförderungsaufträge erhalten".

Darüber hinaus dürfen solche Fahrzeuge nicht als Taxis oder Mietwagen erkennbar sein, heißt es weiter, da laut Begründung, "der Wink- und Wartemarkt der Verkehrsform Taxi vorbehalten bleibt". Eine Betriebs- und Beförderungspflicht gibt es für die neuen Dienste nicht. Fahrten sind demnach nur innerhalb der Gemeinde möglich, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Die Behörden können "die Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr zeitlich oder räumlich beschränken, soweit öffentliche Verkehrsinteressen dies erfordern". Ebenfalls können bestimmte "Bündelungsquoten" festgelegt werden. Damit soll erreicht werden, dass die Dienste tatsächlich möglichst viele Personen gleichzeitig mitnehmen und nicht nur, wie bei Taxis üblich, Einzelfahrten absolvieren.

Sozial- und Arbeitsbedingungen können festgelegt werden

Die Bündelungsquote wird aus dem Verhältnis von Personenkilometern zu Fahrzeugkilometern bestimmt, wobei die An- und Abfahrten berücksichtigt werden. Die jeweiligen Landesregierungen werden ermächtigt, Details zur Rückkehrpflicht und zu den Bündelungsquoten in Verordnungen zu beschließen. Zudem können sie "Sozial- und Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal" festlegen. Die Länder dürfen diese Kompetenzen dabei auch auf andere staatliche Stellen oder Kommunen übertragen.

Der sogenannte Linienbedarfsverkehr wird definiert als "Verkehr mit Personenkraftwagen, der auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg eine Vielzahl von bestimmten baulich oder virtuell eingerichteten Haltestellen anfährt, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen". Diese neue Verkehrsform soll eingeführt werden, "um eine reguläre Genehmigungsfähigkeit bedarfsgesteuerter Linienverkehre kommunaler und privater Verkehrsunternehmen unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs sicherzustellen".

Darüber hinaus plant die Regierung detaillierte Vorgaben zur Weitergabe von Mobilitätsdaten.

Überwachung von Uber & Co. mit Standortdaten

Der geplanten Mobilitätsdatenverordnung zufolge umfassen die Mobilitätsdaten "mindestens Informationen über die Streckenführung, Haltepunkte, Fahrpläne, Positionen in Echtzeit, Preise einschließlich abgerechnete Fahrpreise, Verfügbarkeit und Barrierefreiheit". Dazu soll die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) einen "Nationalen Zugangspunkt" einrichten. Die Vorgabe, Geokoordinaten und Fahrzeugtyp von verfügbaren Fahrzeugen in Echtzeit anzugeben, gilt dabei nur für Mitfahrdienste und Taxen.

Mit Hilfe der Daten sollen etwa die Genehmigungsbehörden in der Lage sein, "die verschiedenen Verkehrsarten effektiver kontrollieren (betrifft bspw. die Einhaltung der Rückkehrpflicht von Mietwagen) und für einen fairen Wettbewerb sorgen zu können", heißt es zur Begründung. Dazu sollen bestimmte Behörden auch die Möglichkeit erhalten, "unmittelbar auf die Daten der Unternehmer und Plattformbetreiber zurückzugreifen".

Verkauf der Daten möglich

Die Anbieter dürfen die Nutzung und Weitergabe der Daten selbst regeln. Interessant dürften sie beispielsweise für Kartendienste wie Google Maps oder Here sein, die Verkehrsinformationen in Echtzeit bereitstellen. Die Nutzung der Daten und Informationen soll sich dabei am Open-Data-Prinzip orientieren und darf nur zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie zum Schutz personenbezogener Daten eingeschränkt werden. Das Bundesverkehrsministerium sowie Länder und Kommunen sind jedoch berechtigt, die Daten "kostenfrei für die hoheitliche nichtkommerzielle Aufgabenerfüllung zu nutzen".

Der Entwurf trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die meisten Fahrer inzwischen mit Hilfe von Navigationsdiensten unterwegs sind. Die bislang erforderliche "Ortskenntnis" wird durch einen "Fachkundenachweis" ersetzt. Auch die bislang üblichen Taxameter sind für eine Abrechnung der Fahrten nicht mehr erforderlich. Das ist künftig "auch mit einem zugelassenen App-basierten System möglich".

Taxiverbände und Uber unzufrieden

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen zeigte sich unzufrieden mit den Plänen. "Der Referentenentwurf ist allenfalls ein Anfang, aber er darf noch nicht das Ende sein. Zwar gibt man den Kommunen viele Instrumente an die Hand, wie sie Mobilität besser steuern sollen, aber an entscheidenden Stellen ist der Entwurf dann nicht zu Ende gedacht", schätzte der Verband ein(öffnet im neuen Fenster). Die Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibe zwar "dem Namen nach erhalten, aber die Kontrolle wird durch neue Ausnahmen vollkommen verunmöglicht. Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür", hieß es weiter.

Auch der Deutschlandchef von Uber, Christoph Weigler, sieht Nachbesserungsbedarf. "Der vorliegende Gesetzesvorschlag zwingt Chauffeur-Mietwagen immer noch dazu, leer durch deutsche Stadtzentren zu fahren", sagte er nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Das verhindere den notwendigen Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Nach Ansicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft(öffnet im neuen Fenster) (BVDW) sind die Leerfahrten "klimafeindlich und dienen nur dazu, die Taxibranche zu subventionieren".

Der Entwurf des Verkehrsministeriums wird nun mit den anderen Ministerien abgestimmt, bevor er vom Kabinett beschlossen wird. Anschließend berät der Bundestag darüber. Der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls zustimmen.


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