Überwachung von Uber & Co. mit Standortdaten
Der geplanten Mobilitätsdatenverordnung zufolge umfassen die Mobilitätsdaten "mindestens Informationen über die Streckenführung, Haltepunkte, Fahrpläne, Positionen in Echtzeit, Preise einschließlich abgerechnete Fahrpreise, Verfügbarkeit und Barrierefreiheit". Dazu soll die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) einen "Nationalen Zugangspunkt" einrichten. Die Vorgabe, Geokoordinaten und Fahrzeugtyp von verfügbaren Fahrzeugen in Echtzeit anzugeben, gilt dabei nur für Mitfahrdienste und Taxen.
Mit Hilfe der Daten sollen etwa die Genehmigungsbehörden in der Lage sein, "die verschiedenen Verkehrsarten effektiver kontrollieren (betrifft bspw. die Einhaltung der Rückkehrpflicht von Mietwagen) und für einen fairen Wettbewerb sorgen zu können", heißt es zur Begründung. Dazu sollen bestimmte Behörden auch die Möglichkeit erhalten, "unmittelbar auf die Daten der Unternehmer und Plattformbetreiber zurückzugreifen".
Verkauf der Daten möglich
Die Anbieter dürfen die Nutzung und Weitergabe der Daten selbst regeln. Interessant dürften sie beispielsweise für Kartendienste wie Google Maps oder Here sein, die Verkehrsinformationen in Echtzeit bereitstellen. Die Nutzung der Daten und Informationen soll sich dabei am Open-Data-Prinzip orientieren und darf nur zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie zum Schutz personenbezogener Daten eingeschränkt werden. Das Bundesverkehrsministerium sowie Länder und Kommunen sind jedoch berechtigt, die Daten "kostenfrei für die hoheitliche nichtkommerzielle Aufgabenerfüllung zu nutzen".
Der Entwurf trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die meisten Fahrer inzwischen mit Hilfe von Navigationsdiensten unterwegs sind. Die bislang erforderliche "Ortskenntnis" wird durch einen "Fachkundenachweis" ersetzt. Auch die bislang üblichen Taxameter sind für eine Abrechnung der Fahrten nicht mehr erforderlich. Das ist künftig "auch mit einem zugelassenen App-basierten System möglich".
Taxiverbände und Uber unzufrieden
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen zeigte sich unzufrieden mit den Plänen. "Der Referentenentwurf ist allenfalls ein Anfang, aber er darf noch nicht das Ende sein. Zwar gibt man den Kommunen viele Instrumente an die Hand, wie sie Mobilität besser steuern sollen, aber an entscheidenden Stellen ist der Entwurf dann nicht zu Ende gedacht", schätzte der Verband ein. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibe zwar "dem Namen nach erhalten, aber die Kontrolle wird durch neue Ausnahmen vollkommen verunmöglicht. Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür", hieß es weiter.
Auch der Deutschlandchef von Uber, Christoph Weigler, sieht Nachbesserungsbedarf. "Der vorliegende Gesetzesvorschlag zwingt Chauffeur-Mietwagen immer noch dazu, leer durch deutsche Stadtzentren zu fahren", sagte er nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Das verhindere den notwendigen Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Nach Ansicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) sind die Leerfahrten "klimafeindlich und dienen nur dazu, die Taxibranche zu subventionieren".
Der Entwurf des Verkehrsministeriums wird nun mit den anderen Ministerien abgestimmt, bevor er vom Kabinett beschlossen wird. Anschließend berät der Bundestag darüber. Der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls zustimmen.
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Gesetzentwurf: Weitergabepflicht für Mobilitätsdaten geplant |
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