Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf private Wallbox mit viel Konfliktpotenzial
Die Bundesregierung hat endlich ihren Gesetzentwurf zum Anspruch auf private Ladestellen für Elektroautos vorgelegt. Die geplante Regelung könnte langfristig zum Ärger in Mehrfamilienhäusern führen und gilt auch für Elektrofahrräder oder andere E-Fahrzeuge.

Nach jahrelangen Debatten hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen vorgelegt. Demnach kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die (...) dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (...) dienen", heißt es in dem Referentenentwurf, der am 14. Januar 2020 veröffentlicht wurde (PDF). Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dient.
- Gesetzentwurf vorgelegt: Anspruch auf private Wallbox mit viel Konfliktpotenzial
- Keine Vorgaben zu Ladestellen und E-Fahrzeugen
Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen für einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit sind nach Ansicht von Experten und der Energiewirtschaft schon lange überfällig. Bislang gibt es kaum Lademöglichkeiten für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern.
Eigentümer können Vorgaben machen
Der nun vorgelegte Entwurf basiert auf den Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Juli 2018 vom Justizministerium eingerichtet worden war. Ziel der Arbeitsgruppe war eine umfassendere Reform des Wohnungseigentumsrechts, wodurch eine separate Regelung für die Elektromobilität verzögert worden war. Die Regierung rechnet damit, dass das Gesetz frühestens im Herbst 2020 in Kraft tritt.
Sollte die Regelung in dieser Form umgesetzt werden, müsste weiterhin eine Eigentümerversammlung den Einbau einer privaten Wallbox beschließen. Gerichtlich kann der Anspruch auch durch eine Beschlussersetzungsklage durchgesetzt werden. Allerdings heißt es in der Gesetzesbegründung: "Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren. Sie darf aber auf die Art der Durchführung der Maßnahme Einfluss nehmen und zum Beispiel beschließen, dass die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert, damit diese den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält."
Wer trägt die Kosten?
Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass der entsprechende Wohnungseigentümer die entstehenden Kosten zu tragen hat. "Nur ihm gebühren die Nutzungen", heißt es weiter. Die Wohnungseigentümer können darüber hinaus "eine abweichende Verteilung der Kosten und Nutzungen beschließen". Allerdings dürfen einem Wohnungseigentümer, der eigentlich keine Kosten an der Elektroinstallation für die Wallboxen übernehmen muss, dadurch keine Kosten auferlegt werden.
Damit soll ermöglicht werden, dass zunächst nur solche Eigentümer die Kosten übernehmen, die tatsächlich ein Elektroauto in der Garage laden wollen. Gleichzeitig könnte mit einer flexiblen Kostenverteilung erreicht werden, dass Eigentümer, die erst später die Installation nutzen, nicht ohne Kostenbeteiligung von den Investitionen der Vorreiter profitieren.
Dennoch birgt dieser Punkt bereits Konfliktpotenzial. So dürfte es in den meisten Fällen sinnvoll sein, vom Hausanschluss aus eine eigene Unterverteilung in die Garage zu verlegen, von der aus dann langfristig alle Wallboxen angeschlossen werden können. Doch wenn andere Eigentümer eine Kostenbeteiligung verweigern, könnte es für die Elektroautopioniere am Anfang teuer werden. Bei einer Unterdimensionierung besteht hingegen die Gefahr teurer Nach- oder Parallelinstallationen.
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Keine Vorgaben zu Ladestellen und E-Fahrzeugen |
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c) darf es aber nicht verbieten. Dass man darüber mit den anderen abstimmt ist doch gut...
Quatsch. Strom wird ja auch besteuert. Das kompensiert zwar nicht Mindereinnahmen bei der...
Was willst du uns damit sagen Genosse? Der Vorredner hat lediglich ausgedrückt, dass es...
Dass man die Ladeleistung je nach Querschnitt des Kabels reduzieren muss. 1,5mm2...