Funkzellenabfragen sind einfacher möglich
Die bisherige Befugnis betrifft demnach nur Daten, die der Kommunikationsdienst zu dem Zeitpunkt gespeichert hat, an dem die Abfrage der Ermittlungsbehörden erfolgt. "Die Sicherungsanordnung soll den Strafverfolgungsbehörden mehr Zeit verschaffen, um die Voraussetzungen für eine Erhebung zu erfüllen, und sicherstellen, dass die Daten noch vorhanden sind" , heißt es in dem Infopapier.
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Zugriff sollen nicht abgesenkt werden. "Es soll lediglich sichergestellt werden, dass die Daten erst einmal erhalten bleiben" , schreibt das Ministerium.
Zu guter Letzt will die Regierung mit dem Entwurf die sogenannte Funkzellenabfrage wieder einfacher ermöglichen. Damit reagiert das Ministerium auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2024 , wonach die Funkzellenabfrage nur bei besonders schweren Straftaten zulässig ist. Künftig soll dies wieder bei Straftaten "von erheblicher Bedeutung" möglich sein.
Kritik an langer Speicherfrist
Der Entwurf stieß umgehend auf scharfe Kritik des IT-Branchenverbandes Eco. Dessen Vorstandsmitglied Klaus Landefeld wies darauf hin(öffnet im neuen Fenster) : "Die Pläne der Justizministerin sind nicht nur unverhältnismäßig, sie sind aus der Zeit gefallen. Neben diversen weiteren Studien hat selbst das Bundeskriminalamt jüngst bestätigt, dass die Verfügbarkeit von IP-Adressen über drei bis vier Wochen hinaus keinen nennenswerten ermittlerischen Mehrwert mehr bietet."
Darüber hinaus kritisierte Landefeld den Zeitpunkt der Gesetzespläne: Auf europäischer Ebene gebe es derzeit neue Initiativen für klare Regeln zur Ausgestaltung einer Vorratsdatenspeicherung im Einklang mit den Vorgaben des EuGH. "Hier ist bereits mit den weit abweichenden, bestehenden Regelungen der diversen Länder zu Umfang und Speicherfrist absehbar, das eine Einigung nur äußerst schwer zu erreichen sein wird."
Kritik kam zudem vom Deutschen Anwaltsverein (DAV). "Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die IP-Speicherung eine Vorratsdatenspeicherung ist. [...] Eine Vorratsdatenspeicherung – auch in abgespeckter Variante – kann unseren hohen Ansprüchen an Bürger- und Freiheitsrechte nicht gerecht werden" , sagte Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge laut Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) .
Der Referentenentwurf des Justizministeriums wird zunächst mit den anderen Ministerien abgestimmt, bevor er vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht wird. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.