Gesetzentwurf: Regierung plant Handyortung potenziell Infizierter

Die Bundesregierung will in der Coronavirus-Krise ganz schnell neue Befugnisse schaffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert die Pläne.

Artikel veröffentlicht am ,
Die Funkzellenabfrage könnte künftig bei Epidemien erlaubt sein.
Die Funkzellenabfrage könnte künftig bei Epidemien erlaubt sein. (Bild: Usien/GNU Free Documentation License)

Die Bundesregierung will mit einer Novelle des Infektionsschutzgesetzes die Bekämpfung schwerer Epidemien neu regeln. Dazu gehört Medienberichten zufolge auch die Möglichkeit, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handystandortdaten zu ermitteln. Zudem sollten die zuständigen Behörden die Daten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen, um beispielsweise einen Betroffenen über sein persönliches Risiko zu informieren, berichtete der Berliner Tagesspiegel.

Inhalt:
  1. Gesetzentwurf: Regierung plant Handyortung potenziell Infizierter
  2. Noch gibt es Richtervorbehalt

Seit Ausbruch der Coronavirus-Epidemie in Deutschland gibt es Überlegungen, die Standortdaten von Handys zur Bekämpfung der Krise zu nutzen. Inzwischen leitet die Deutsche Telekom anonymisierte Standortdaten an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter. Damit lassen sich laut Telekom Bewegungsströme modellieren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat keine Einwände gegen eine solche Weitergabe.

Gesundheitsämter sollen entlastet werden

Doch die neuen Pläne gehen deutlich weiter. Bereits Anfang März 2020 hatte RKI-Präsident Lothar Wieler die Nutzung personenbezogener Handydaten ins Spiel gebracht. Am 17. März wiederholte er entsprechende Überlegungen und erklärte, dass mit einem solchen Tool die Gesundheitsämter "enorm" unterstützt werden könnten. Bislang müssten die Behörden anhand von Gesprächen mit Infizierten rekonstruieren, mit wem diese in Kontakt gestanden hätten. Das sei sehr zeitaufwendig.

"Wenn Sie sich vorstellen, dass es möglich wäre herauszufinden, anhand einer bestimmten Applikation, wer denn in den letzten zwei Wochen in einer bestimmten Entfernung und für eine bestimmte Zeit in dieser Entfernung gewesen wäre, dann wäre das natürlich zielgenauer, diese Person direkt zu kontaktieren", erläuterte Wieler und fügte hinzu: "Ich bin sehr optimistisch, dass uns das gelingen wird" und dass "wir in Kürze ein überzeugendes Konzept haben werden".

Nach Ansicht Wielers ist ein solches Konzept sowohl technisch als auch datenschutzrechtlich umsetzbar. Ein aus 25 Personen bestehendes Team aus zwölf Institutionen sei bereits seit drei Wochen mit dem Thema beschäftigt.

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Noch gibt es Richtervorbehalt 
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Eheran 23. Mär 2020

Quelle? Es geht im Artikel um Funkzellenabfragen. Dafür muss das Gerät ausschließlich...

quineloe 22. Mär 2020

Ja, unsere Kapazitäten sind so begrenzt dass man nicht mal einen Test anfordern kann...

foobarJim 22. Mär 2020

Der erste Infizierte in Bayern wurde isoliert. Das Virus mit exakt der Gensequenz kam...

Peter V. 22. Mär 2020

Nein, da man die Kapazität nicht hat muss man eben andere auch unpopuläre Maßnahmen...



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