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Gesetzentwurf: Halterhaftung für E-Scooter in Planung

Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen und Geschädigten die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern.
/ Andreas Donath
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Miet-E-Scooter (Bild: Pexels)
Miet-E-Scooter Bild: Pexels

Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zugeleitet(öffnet im neuen Fenster). Er soll das Straßenverkehrsgesetz ergänzen. Künftig sollen E-Scooter-Halter (elektrische Tretroller) bei Unfällen ihres Fahrzeugs auch ohne Verschulden einstehen. Bisher sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge befreit.

Unfallopfer müssen aktuell nachweisen, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Die Regierung hält diese Regelung für unangemessen. Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich etwa 1.500 Unfallschäden mit E-Scootern derzeit nicht kompensiert werden. Die neuen Regeln würden rund zwei Drittel dieser Fälle in die Versicherungssumme einbinden.

Unfallzahlen in drei Jahren verdoppelt

Die Zahlen belegen das Problem. Im Jahr 2021 waren 5.860 Menschen an E-Scooter-Unfällen beteiligt. Bis 2024 stieg die Zahl auf 12.509 an. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherungen verzeichnen ebenfalls einen deutlichen Anstieg. Im Jahr 2020 musste das Unternehmen für 1.150 Drittschadenansprüche aufkommen. Die Regierung führt diese Entwicklungen als Hauptargument für die Verschärfung an.

Mietfahrzeuge verursachen überproportional viel Schaden

Ein weiteres Kernproblem betrifft die Vermieter von E-Scootern. Betreiber stehen aktuell nicht in der Pflicht, wenn ihre Kunden Unfälle verursachen. Hinterher den konkreten Fahrer zu identifizieren gestaltet sich in der Praxis oft als unmöglich. Das Kennzeichen am Fahrzeug ermöglicht es aber, den Halter nachzuverfolgen. Rund zwanzig Prozent der E-Scooter stammen aus dem Vermietbereich.

Dort fallen jedoch etwa vierzig Prozent der Schadensfälle an. Künftig sollen zwei neue Haftungsregeln gelten: Halter unterliegen der Gefährdungshaftung nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes. Fahrer unterliegen einer Verschuldensvermutung nach Paragraf 18, die sie aktiv widerlegen müssen. Wenn der Fahrer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft, also dass er alle zumutbare Sorgfalt beachtet hat und der Unfall trotzdem unvermeidbar war, haftet er nicht. Die Beweislast ist aber umgekehrt: Nicht der Geschädigte muss das Verschulden beweisen, sondern der Fahrer muss sein fehlendes Verschulden beweisen.

Keine Verschärfung für andere Langsamfahrzeuge

Die Regierung hat Fahrzeuge für Mobilitätseingeschränkte und langsame land- oder bautechnische Fahrzeuge explizit von den neuen Regeln ausgenommen. Der Grund: Hier gibt es keinen vergleichbaren Anstieg von Unfällen.

Der Gesetzesentwurf liegt nun dem Bundestag zur Abstimmung vor. Die Versicherungsprämien für private E-Scooter-Nutzer dürften um einige Euro pro Jahr steigen. Wie teuer sie für Flottenbetreiber wird, ist nicht bekannt.


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