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Gesetzentwurf: Führungszeugnis kommt in digitaler Form

Die Ausgabe des digitale Führungszeugnisses rückt näher: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Start für 2026 vorsieht.
/ Przemyslaw Szymanski , dpa
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Die Bundesregierung treibt die Verwaltungsdigitalisierung voran. (Symbolbild) (Bild: pixabay.com)
Die Bundesregierung treibt die Verwaltungsdigitalisierung voran. (Symbolbild) Bild: pixabay.com

Ein Führungszeugnis soll künftig auch digital verfügbar sein. Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Der Betrieb der Ausgabe des digitalen Führungszeugnisses soll noch im Jahr 2026 starten, einen genauen Termin nennt die Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) allerdings nicht.

Das neue digitale Führungszeugnis kann allerdings nur erhalten, wer ein sogenanntes BundID-Konto eingerichtet hat, das Zugang zu Online-Verwaltungsdienstleistungen bietet. Um Fälschungen vorzubeugen, ist ein Barcode vorgesehen, mit dem die Echtheit des Dokuments mithilfe einer Smartphone-App überprüft werden kann.

"So kann jede Person, der das Führungszeugnis vorgelegt wird, [...] überprüfen, ob es sich um ein von der Registerbehörde ausgestelltes und unverändertes Dokument handelt" , heißt es in dem Gesetzentwurf (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) .

Führungszeugnis in Papierform bleibt

Ein Führungszeugnis wird für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder bei Berufsgruppen mit besonderen Sicherheitsanforderungen wie zum Beispiel in der Finanzbuchhaltung oder im Wachschutz.

Bei bestimmten Berufsgruppen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses sogar gesetzlich vorgeschrieben. Mit mehreren Millionen ausgestellten Dokumenten pro Jahr zählt das Führungszeugnis zudem zu den am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen in Deutschland.

Bereits heute kann das Führungszeugnis online beantragt werden. Bisher muss es allerdings auf einem speziellen Papier ausgedruckt und per Post aus Bonn an die Antragsteller verschickt werden. Das soll nun für diejenigen, die sich für den digitalen Weg entscheiden, wegfallen.

Wer das Onlineverfahren nicht nutzen will, kann laut Bundesjustizministerium weiterhin ein Führungszeugnis im Bürgeramt beantragen und auf Papier erhalten.

Notarielle Verfahren werden digitaler

Neben dem digitalen Führungszeugnis plant die Bundesregierung auch eine Ausweitung der Digitalisierung im Notarwesen. Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen, die bei vielen unternehmerischen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen erforderlich sind, sollen künftig häufiger digital durchgeführt werden können. Vorgesehen sind unter anderem Verfahren per Videokonferenz, ohne zusätzlichen Gang zum Amt.

Das betrifft unter anderem Unternehmensgründungen sowie Einträge in öffentliche Register. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Ausweitung der digitalen Verfahren Abläufe vereinfachen und insbesondere für Gründer und Unternehmen den zeitlichen und organisatorischen Aufwand verringern. Einen Termin für den Start der notariellen Onlineverfahren nennt die Bundesregierung nicht.


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