Gesetzentwurf: Bundesregierung will Carsharing mehr Rechte einräumen
Wer Carsharing betreibt, soll künftig bessergestellt sein als andere Autofahrer. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet(öffnet im neuen Fenster), der es Städten und Gemeinden ermöglichen soll, Parkplätze für die Fahrzeuge auszuweisen oder sie beispielsweise auf die Busspur zu lassen. Ob die Gemeinden das umsetzen, bleibt ihre Sache. Für Elektroautos gibt es ähnliche Regeln. Neue Verkehrsschilder soll es ebenfalls geben.
Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten, vorher muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Das Gesetz gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, sondern enthält auch Regelungen zu verkehrs- und umweltpolitischen Vorgaben.
Bessere Abhol- und Rückgabestellen geplant
Speziell für das stationsbasierte Carsharing wie das von Flinkster soll im Rahmen eines Auswahlverfahrens zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die Abhol- und Rückgabestelle an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern. Bisher ist das nicht möglich, was die Kosten für die Betreiber erhöht.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: "Carsharing liegt voll im Trend, ist sehr beliebt und hat großes Wachstumspotenzial. Wir wollen dem Carsharing noch mehr Dynamik ermöglichen. Dazu gehört, dass wir weitere Vorteile für Carsharing-Autos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders fördern."
Noch gibt es aber nur vergleichsweise wenige Carsharing-Nutzer. Die Bundesregierung gibt an, dass Anfang 2016 insgesamt 1,26 Millionen Carsharing-Kunden registriert waren, die 16.100 Fahrzeuge nutzen konnten. In Deutschland gibt es 61,5 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge.
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