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Warnung vor zu langer Speicherdauer und hohen Kosten

Der IT-Branchenverband Bitkom bezeichnete den Entwurf als "im Grundsatz richtig". Zur Begründung sagte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst: "Wer Opfer von Straftaten im Netz wird, muss darauf vertrauen können, dass diese Taten erfolgreich verfolgt und Täter identifiziert werden können. Dafür braucht es eine rechtssichere Regelung, die Strafverfolgung ermöglicht, ohne unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen."

Allerdings wies der Verband darauf hin, dass die Speicherfrist von drei Monaten zu einer deutlich längeren Speicherdauer führen könne. "Nach dem aktuellen Entwurf ist dies zu erwarten, da die Daten drei Monate nach Ende der Zuweisung einer IP-Adresse gelöscht werden sollen – und nicht drei Monate ab ihrer Entstehung. Viele IP-Adressen beziehungsweise die Verbindungen laufen oft aber über Wochen und Monate ohne Unterbrechung. So kann es in der Praxis auf eine deutlich längere Speicherdauer hinauslaufen", hieß es zur Erläuterung.

Der Verband kritisierte zudem die aus seiner Sicht zu kurze Umsetzungsfrist von sechs Monaten. Das gehe an den Realitäten in den Unternehmen vorbei.

Breko kritisiert Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisierte hingegen die anlasslose Datenspeicherung. "Diese geht über das erforderliche Maß hinaus und steht nach Auffassung des Verbands in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Nutzen für die Strafverfolgung", schrieb der Verband.

Besonders problematisch sei die Einbeziehung von IP- und Portdaten in Netzen mit Carrier Grade NAT. "Hier drohen massive technische und wirtschaftliche Belastungen, insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber, sowie erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs", hieß es weiter.

Frühere Versionen der Vorratsdatenspeicherung kosteten die Telekommunikationsbetreiber Millionen. Damals musste ein Großteil der Kosten für Systeme ausgegeben werden, um Mobilfunk- und WLAN-Kunden einer öffentlichen IP-Adresse zuordnen zu können.

Nach Darstellung des Breko decken die vorgesehenen Entschädigungsregelungen "nicht annähernd die erheblichen Investitions- und Betriebskosten der Speicherung". Darüber hinaus fehle bislang eine klare Ausnahmenregelung für kleinere Anbieter.

Der IT-Verband Eco bezeichnete den Entwurf als "hochproblematisch" und warnte vor "erheblichen rechtlichen Risiken sowie negativen Auswirkungen auf Unternehmen und den Standort Deutschland".


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