Gesetzentwurf beschlossen: Kennzeichen-Scans sollen bundesweit zulässig werden
Das umstrittene Mittel der automatisierten Kennzeichenerfassung soll künftig bundesweit eingesetzt werden können. Das sieht ein neuer Paragraf der Strafprozessordnung (StPO) vor, den die Bundesregierung am Mittwoch im Zusammenhang mit weiteren Regelungen beschlossen hat(öffnet im neuen Fenster).
Demnach dürfen künftig "vorübergehend und nicht flächendeckend" die Kennzeichen von Autos erfasst werden, "wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen worden ist, und die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese Maßnahme zur Ermittlung der Identität oder des Aufenthaltsorts des Beschuldigten führen kann". Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor rund zwei Jahren die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in drei Bundesländern zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelungen verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es damals zur Begründung. Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter entschieden(öffnet im neuen Fenster), die Kennzeichenerfassung dürfe "nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden".
Das Bundesland Brandenburg will trotz datenschutzrechtlicher Bedenken an seinem Kennzeichenerfassungssystem (Kesy) festhalten(öffnet im neuen Fenster). Dort werden an elf Standorten Kennzeichen automatisch erfasst und jahrelang auf Vorrat gespeichert.
Vor allem auf Fernstraßen
Mit dem neuen Paragrafen 163g der StPO will die Regierung nun eine "spezialgesetzliche Befugnis der Strafverfolgungsbehörden zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum insbesondere zu Fahndungszwecken" einführen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen dabei berücksichtigt werden. Der Einsatz der automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) sei "vor allem auf Fernstraßen" geplant, heißt es in dem 154-seitigen Entwurf (PDF)(öffnet im neuen Fenster).
Kein Richtervorbehalt geplant
Ein Straftatenkatalog ist mit dem Einsatz der Kennzeichenscanner nicht verbunden. Dem Bundesverfassungsgericht (öffnet im neuen Fenster) zufolge liegt eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vor, "wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen. Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen".
Für den Einsatz der Technik ist kein Richtervorbehalt vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft kann die Fahndung beauftragen und muss dazu die Kennzeichen von Fahrzeugen angeben, die auf den Beschuldigten zugelassen sind oder "die auf andere Personen als den Beschuldigten zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit dem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, und die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert wäre".
Die Anordnung muss die "örtliche Begrenzung im öffentlichen Verkehrsraum" benennen und eine Frist enthalten. Auch eine mündliche Anordnung ist möglich. Der Entwurf macht keine Vorgaben über den maximalen örtlichen Umfang der Erfassung oder deren maximale Dauer.
Kritik an den Plänen zur Kennzeichenüberwachung kam umgehend vom Europaabgeordneten Patrick Breyer.
Piraten warnen vor hoher Fehlerquote
"Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren", kritisierte der Piratenpolitiker Breyer und warnte: "Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten."
Die Piratenpartei hat eine eigene Internetseite zum Thema Kennzeichenscanner eingerichtet(öffnet im neuen Fenster). Woher die angebliche Fehlerquote von 90 Prozent stammt, ist nicht nachvollziehbar. Laut Toll Collect lagen im Zeitraum vom September 2018 bis März 2019 die Erkennungsquoten zwischen 93,10 und 96,01 Prozent. Das bedeutet, dass täglich zigtausende Kennzeichen durch den Lkw-Maut-Betreiber falsch erfasst werden.
Mehr Delikte bei Online-Durchsuchung
Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung eine "moderate" Ausdehnung des Straftatenkatalogs zur sogenannten Online-Durchsuchung. Diese betreffen Straftaten aus dem Bereich des Menschenhandels und der Begleitdelikte, der gewerbs- und bandenmäßige Computerbetrug sowie Tatbestände aus dem Außenwirtschaftsgesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Die Regierung rechnet mit zwei zusätzlichen Online-Durchsuchungen und einer zusätzlichen Wohnraumüberwachung pro Jahr.
Ebenfalls sollen die Strafverfolger einfacher Beweismittel beschlagnahmen können, ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden. Das sieht ein neuer Paragraf 95a der StPO vor. Damit soll die Aufdeckung heimlicher Ermittlungsverfahren verhindert werden. "Geradezu typisch tritt diese Konstellation bei der Beschlagnahme von digital gespeicherten Informationen auf, beispielsweise bei vom Provider gespeicherten E-Mails oder Chatinhalten, Inhalten eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie bei der Beschlagnahme von in einer Cloud gespeicherten Daten", heißt es in der Begründung. "Die Heimlichkeit des Verfahrens oder auch einzelner Maßnahmen im Rahmen dieses Verfahrens stellt die Ausnahme dar", räumt die Regierung selbst ein.
Nachtrag vom 21. Januar 2021, 16:50 Uhr
Die Piratenpartei beruft sich bei der hohen Fehlerquote auf einen Artikel von Buzzfeed.com(öffnet im neuen Fenster).
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