Gesetzentwurf beschlossen: Autonome Autos an der langen Leine
Selbstfahrende Kleinbusse und andere Transportfahrzeuge sollen künftig im Regelbetrieb auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf zum autonomen Fahren (PDF)(öffnet im neuen Fenster) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen wurde. Demnach dürfen Fahrzeuge in "festgelegten Betriebsbereichen" autonom unterwegs sein, wenn eine sogenannte Technische Aufsicht "jederzeit" während des Betriebs das Kraftfahrzeug deaktivieren oder alternative Fahrmanöver freigeben kann. Zu diesem Zweck muss eine ständige Funkverbindung mit dem Fahrzeug bestehen.
Die neue Regelung gilt für automatisierte Funktionen der Stufen 4 oder 5. Diese ermöglichen fahrerlose Anwendungsfälle, bei denen eine Übernahme der Fahraufgabe durch die Insassen nicht mehr möglich ist. Bislang haben sich internationale Gremien erst auf die Zulassungskriterien für sogenannte hochautomatisierte Fahrzeuge der Stufe 3 geeinigt. Von diesem Jahr an können daher erstmals selbstfahrende Serienautos auf deutschen Straßen unterwegs sein.
People Mover und autonome Lkw
Das neue Gesetz zielt auf Einsatzkonzepte, wie sie seit einigen Jahren in deutschen Städten unter anderem mit autonomen Kleinbussen erprobt werden. Das Bundesverkehrsministerium nennt in einem Infopapier folgende Szenarien: "Shuttle-Verkehre, People-Mover, Hub2Hub-Verkehre, nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten, die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile, 'Dual Mode Fahrzeuge' wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP)".
In diesen Fällen soll es keine Fahrer mehr in den autonomen Fahrzeugen geben, die im Notfall eingreifen können. Stattdessen ist als Technische Aufsicht eine "natürliche Person" vorgesehen, die aus der Ferne das Fahrzeug überwacht und im Notfall eingreifen kann. Allerdings will die Bundesregierung nicht zulassen, dass die Aufsicht die Fahraufgabe aus der Ferne übernehmen kann. Stattdessen muss das Fahrzeug in der Lage sein, seine Systemgrenzen selbst zu erkennen und sich in einen "risikominimalen Zustand" versetzen zu können. Vom Fahrzeug vorgeschlagene alternative Fahrmanöver dürfen nicht freigegeben werden, wenn diese nicht dem Straßenverkehrsrecht entsprechen.
Keine permanente Überwachung erforderlich
Im Vergleich zu früheren Entwürfen hat das Verkehrsministerium praktisch in letzter Minute die Anforderungen an die autonomen Fahrzeuge noch einmal präzisiert. Demnach müssen die Fahrten nicht "permanent" von der Aufsicht überwacht werden.
Zudem soll das Fahrzeug über ein "System der Unfallvermeidung" verfügen, das unter anderem "auf Schadensvermeidung und Schadensreduzierung ausgelegt ist". Ebenfalls soll es "bei einer unvermeidbaren alternativen Schädigung unterschiedlicher Rechtsgüter" die Bedeutung der Rechtsgüter berücksichtigen, wobei der Schutz menschlichen Lebens die höchste Priorität besitze. Im Falle einer "unvermeidbaren alternativen Gefährdung von Menschenleben" darf das System "keine weitere Gewichtung anhand persönlicher Merkmale" vorsehen. Damit setzt die Regierung Empfehlungen der Ethikkommission zum autonomen Fahren um.
Darüber hinaus muss das Fahrzeug von der Aufsicht freigegebene Fahrmanöver verweigern, "wenn das Fahrmanöver am Verkehr teilnehmende oder unbeteiligte Personen gefährden würde". Neu hinzugefügt wurde die Vorgabe, dass das Fahrzeug automatisch anhalten muss, wenn es den festgelegten Betriebsbereich verlässt. Nicht geregelt wird hingegen, wie viele Autos von der Aufsichtsperson gleichzeitig überwacht werden dürfen.
Die Bundesregierung liegt mit dem Kabinettsbeschluss weit hinter ihrem Zeitplan zurück. Im November 2019 hatte sie vereinbart, noch höher automatisierte Fahrzeuge zuzulassen und schon im März 2020 "ein Umsetzungspaket automatisiertes Fahren" zu verabschieden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich dennoch erfreut, "dass das Kabinett den Weg freigemacht hat für unser Gesetz zum autonomen Fahren. Jetzt geht der Entwurf an Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung".
Nach Ansicht von Verbänden gibt an den Plänen durchaus noch Verbesserungsbedarf.
Bitkom: Dauerhafte Funkverbindung nicht praktikabel
So stört sich der IT-Branchenverband daran, dass autonome Autos immer über eine ausreichende Funkverbindung mit der Technischen Aufsicht verfügen müssen. Eine solche Regelung sei "weder praktikabel noch verhältnismäßig".
Das Bundesverkehrsministerium hält die permanente Funkverbindung jedoch für erforderlich, damit das Gesetz mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 vereinbar ist. Das heißt: Auch wenn Deutschland eine Vorreiterrolle beim autonomen Fahren übernehmen und keine internationale UN/ECE-Regelung abwarten will, müssen dennoch bestehende Abkommen eingehalten werden. Daher dürfen die autonomen Fahrzeuge beispielsweise nicht durch einen städtischen Tunnel fahren, wenn es darin keine permanente Internetverbindung mit der Aufsicht gibt.
Vorgabe zu maschinellem Lernen gestrichen
Wieder gestrichen wurde eine zuletzt eingefügte Regelung, wonach autonome Autos nicht auf Basis individueller selbstlernender Systeme ihre Software verändern dürfen. Dieser Passus findet sich in dem Entwurf nicht mehr wieder, obwohl er vom Bitkom in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt worden war.
Weiter umstritten sind die nun beschlossenen Vorgaben zur Verarbeitung von Fahrzeugdaten. Demnach werden die Fahrzeughalter verpflichtet, 13 Datenkategorien zu speichern. Diese reichen von der Fahrzeugidentifikationsnummer über die Positionsdaten bis hin zu Umwelt- und Wetterbedingungen sowie Beleuchtungsstatus und Spannungsversorgung. Das Kraftfahrt-Bundesamt sowie Landesbehörden sollen auf die Daten zugreifen können.
Enger Zeitplan
Das Bundesjustizministerium hatte dazu einen eigenen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, dass Halter oder dauerhafte Nutzer als "Berechtigte" aller anfallenden Daten im autonomen Betrieb erklärt werden. Zudem sollten die Hersteller verpflichtet werden, "die lokale Speicherung aller Daten, die in der autonomen Fahrfunktion verarbeitet werden, zu ermöglichen, Schnittstellen im Fahrzeug vorzusehen und standardisierte Datenformate entsprechend dem Stand der Technik zu verwenden".
Diese Vorschläge finden sich in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf jedoch nicht wieder. Ohnehin hatten Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) davor gewarnt, das komplexe Thema Mobilitätsdaten im Gesetz zum autonomen Fahren zu regulieren.
Nach den Plänen der Regierung soll das Gesetz noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das erforderliche EU-Notifizierungsverfahren sei daher bereits eingeleitet worden. Parallel setzt sich die Regierung für internationale Regeln auf UN/ECE-Ebene ein. Daher sei das Gesetz zum autonomen Fahren nur "eine Übergangslösung, bis auf internationaler Ebene harmonisierte Vorschriften vorliegen."
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