Bitkom: Dauerhafte Funkverbindung nicht praktikabel
So stört sich der IT-Branchenverband daran, dass autonome Autos immer über eine ausreichende Funkverbindung mit der Technischen Aufsicht verfügen müssen. Eine solche Regelung sei "weder praktikabel noch verhältnismäßig".
Das Bundesverkehrsministerium hält die permanente Funkverbindung jedoch für erforderlich, damit das Gesetz mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 vereinbar ist. Das heißt: Auch wenn Deutschland eine Vorreiterrolle beim autonomen Fahren übernehmen und keine internationale UN/ECE-Regelung abwarten will, müssen dennoch bestehende Abkommen eingehalten werden. Daher dürfen die autonomen Fahrzeuge beispielsweise nicht durch einen städtischen Tunnel fahren, wenn es darin keine permanente Internetverbindung mit der Aufsicht gibt.
Vorgabe zu maschinellem Lernen gestrichen
Wieder gestrichen wurde eine zuletzt eingefügte Regelung, wonach autonome Autos nicht auf Basis individueller selbstlernender Systeme ihre Software verändern dürfen. Dieser Passus findet sich in dem Entwurf nicht mehr wieder, obwohl er vom Bitkom in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt worden war.
Weiter umstritten sind die nun beschlossenen Vorgaben zur Verarbeitung von Fahrzeugdaten. Demnach werden die Fahrzeughalter verpflichtet, 13 Datenkategorien zu speichern. Diese reichen von der Fahrzeugidentifikationsnummer über die Positionsdaten bis hin zu Umwelt- und Wetterbedingungen sowie Beleuchtungsstatus und Spannungsversorgung. Das Kraftfahrt-Bundesamt sowie Landesbehörden sollen auf die Daten zugreifen können.
Enger Zeitplan
Das Bundesjustizministerium hatte dazu einen eigenen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, dass Halter oder dauerhafte Nutzer als "Berechtigte" aller anfallenden Daten im autonomen Betrieb erklärt werden. Zudem sollten die Hersteller verpflichtet werden, "die lokale Speicherung aller Daten, die in der autonomen Fahrfunktion verarbeitet werden, zu ermöglichen, Schnittstellen im Fahrzeug vorzusehen und standardisierte Datenformate entsprechend dem Stand der Technik zu verwenden".
Diese Vorschläge finden sich in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf jedoch nicht wieder. Ohnehin hatten Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) davor gewarnt, das komplexe Thema Mobilitätsdaten im Gesetz zum autonomen Fahren zu regulieren.
Nach den Plänen der Regierung soll das Gesetz noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das erforderliche EU-Notifizierungsverfahren sei daher bereits eingeleitet worden. Parallel setzt sich die Regierung für internationale Regeln auf UN/ECE-Ebene ein. Daher sei das Gesetz zum autonomen Fahren nur "eine Übergangslösung, bis auf internationaler Ebene harmonisierte Vorschriften vorliegen".
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Gesetzentwurf beschlossen: Autonome Autos an der langen Leine |
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Auch wenn die Webseige stvo heißt - ist das das Weiterfahren kein "Recht". Schon gar kein...
Es gibt genügend Menschen die auch Probleme haben Schilder zu erkennen. Die Probleme...
Vielleicht ist es irrational, aber wenn zeitgleich selbststeuernde Fahrzeuge und Menschen...
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