Gesetzentwurf: Beschäftigte sollen Arbeitszeiten elektronisch aufzeichnen
Das Arbeitsministerium will die Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich regeln. Ausnahmen der Aufzeichnungspflicht soll es durch Tarifverträge geben.

Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Die Tarifpartner sollen dem Entwurf zufolge Ausnahmen vereinbaren können. So sollen sie von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abweichen und eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können.
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Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten.
Ausnahmen möglich
Laut dem Gesetzentwurf soll der Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung soll aber auch durch die Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen können, zum Beispiel einen Vorgesetzten. Der Arbeitgeber soll die Beschäftigten zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.
Die Tarifpartner sollen Ausnahmen vereinbaren können. Sie sollen von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abweichen und eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können. Die Aufzeichnung soll zudem auch an einem anderen Tag erfolgen können, spätestens aber bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages.
Nach der BAG-Entscheidung sei das Urteil des EuGH bereits heute von den Arbeitgebern in Deutschland zu beachten, heißt es im Gesetzentwurf. Das BAG habe die Frage des Ob der Arbeitszeitaufzeichnung entschieden. Bezüglich des Wie bestünden jedoch weiterhin Unsicherheiten. Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, diese Unsicherheiten zu klären. Nach dem Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.
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Und die jeweiligen 8 STunden sind dann was ? 2x Sozialversicherungspflichtige...
Ein Zettel der selbst vom AN ausgefüllt und unterschrieben ist, ist eine Urkunde und wie...
Und weil man dort dann alles in regulärer Zeit absolvieren soll, gibt's immer weniger...
Nennt sich Effizienz. Typisches Beispiel: Dinge welche auf andere art etliche Manntage...
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