Auch Apps können eingesetzt werden
Im Entwurf heißt es nun, bei der Arbeitszeitaufzeichnung biete sich die Vorgabe einer elektronischen Erfassung an. Dadurch werde dem Arbeitgeber die Kontrolle der aufgezeichneten Arbeitszeit erleichtert, etwa durch bessere Lesbarkeit und IT-gestützte Auswertung der Unterlagen. Dies erhöhe auch die Chance einer korrekten Erfassung.
Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung (g+) will das Arbeitsministerium nicht vorschreiben. Neben bereits gebräuchlichen Zeiterfassungsgeräten kämen auch andere Formen der elektronischen Aufzeichnung mithilfe von elektronischen Anwendungen wie Apps auf einem Mobiltelefon in Betracht, heißt es im Entwurf. Möglich sei auch eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne – falls sich daraus Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ableiten lassen.
Vertrauensarbeitszeit weiter möglich
Generell heißt es im Entwurf, die Arbeitszeiten seien im Zuge der Globalisierung und der Digitalisierung in den vergangenen Jahren immer flexibler geworden. "Gerade in einer flexiblen Arbeitswelt kommt der Erfassung der geleisteten Arbeitszeiten eine besondere Bedeutung zu." Sie erleichtere dem Arbeitgeber die Kontrolle der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten und leiste damit auch einen Beitrag, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit von "Vertrauensarbeitszeit" soll durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeiten im vergangenen September als lange überfällig bezeichnet. "Die Arbeitszeiten der Beschäftigten ufern immer mehr aus, die Zahl der geleisteten Überstunden bleibt seit Jahren auf besorgniserregend hohem Niveau", hatte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gesagt. Arbeitszeiterfassung sei kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Grundbedingung, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.
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Gesetzentwurf: Beschäftigte sollen Arbeitszeiten elektronisch aufzeichnen |
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Und die jeweiligen 8 STunden sind dann was ? 2x Sozialversicherungspflichtige...
Ein Zettel der selbst vom AN ausgefüllt und unterschrieben ist, ist eine Urkunde und wie...
Und weil man dort dann alles in regulärer Zeit absolvieren soll, gibt's immer weniger...
Nennt sich Effizienz. Typisches Beispiel: Dinge welche auf andere art etliche Manntage...
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