Gesetzentwurf: Autonome Autos dürfen nicht selbst lernen
Die Bundesregierung will selbstlernende autonome Autos verhindern. Zudem macht sie generelle Vorgaben für den Umgang mit unvermeidbaren Unfällen.

Zukünftige autonome Autos sollen nicht auf Basis individueller selbstlernender Systeme ihre Software verändern. Zwar will das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich den Herstellern maschinelles Lernen erlauben, "um Wissen und Fähigkeiten zu erzeugen, die zur Verbesserung des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion dienen". Jedoch dürften veränderte Funktionen nur über ein Software-Update implementiert werden, das zuvor vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gebilligt wurde.
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Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums von Ende Januar 2021 hervor, der Golem.de vorliegt. In früheren Arbeitsentwürfen war dieser Passus im Paragrafen 1e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) noch nicht enthalten. Der neue Vorschlag enthält zudem weitere Ergänzungen hinsichtlich der Datenverarbeitung und weiterer technischer Vorgaben an die Fahrzeuge.
Funkverbindung muss immer funktionieren
Problematisch erachtet die IT-Wirtschaft dabei die neue Vorgabe, dass autonome Autos immer über eine ausreichende Funkverbindung mit der sogenannten Technischen Aufsicht verfügen müssten. Im Falle "des Abbruchs der Funkverbindung oder eines unerlaubten Zugriffs auf diese Verbindungen" soll sich das Auto automatisch in einen "risikominimalen Zustand" versetzen. Das würde bedeuten, dass ein autonomes Auto in einem Funkloch nicht mehr weiterfahren und aus der Ferne nicht mehr aktiviert werden könnte.
Nach Ansicht des IT-Branchenverbands Bitkom ist eine solche Regelung "weder praktikabel noch verhältnismäßig". In der zehnseitigen Stellungnahme des Verbands (PDF) zu dem Entwurf heißt es zur Begründung: "Ein Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion sollte per Definition in der Lage sein, ohne jede Funkverbindung fahren zu können. Eine Funkverbindung ist also keine technische Voraussetzung, damit Fahrzeuge in einem autonomen Fahrmodus fahren können und sollte somit auch keine gesetzliche Voraussetzung sein."
Bitkom befürchtet Akzeptanzprobleme
Das Bundesverkehrsministerium hält die permanente Funkverbindung jedoch für erforderlich, damit die Technische Aufsicht aus der Distanz das Fahrzeug jederzeit deaktivieren kann. Das Vorhandensein dieser Möglichkeit schreibe das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 vor. Ein Betrieb von Fahrzeugen mit autonomen Funktionen sei zulässig, "sofern die Möglichkeit zur Deaktivierung gegeben ist", heißt es in der Begründung.
Für den Bitkom ist es jedoch in der Praxis nicht umsetzbar, "dass das Fahrzeug jederzeit durch die Technische Aufsicht deaktivierbar ist". Zudem stört sich der Verband daran, dass die Aufsicht alternative Fahrmanöver nur dann freigeben kann, wenn sich das Fahrzeug bereits im "risikominimalen Zustand" befindet. Es drohe die Gefahr, "dass Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion ständig ohne Grund anhalten, was die Akzeptanz bei den Verbrauchern senken würde".
Diese Akzeptanz könnte auch dann gefährdet sein, wenn es mit autonomen Autos zu tödlichen Unfällen kommt.
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Autonome Autos sollen Personenschäden vermeiden |
Und den Stadtverkehr hast du komplett ausgeblendet?
Da wird die Weiterentwicklung Autonomer Fahrzeuge durch ein Gesetz von 1968 blockiert...
Kein Fahrlehrer würde jemals den Fahrschüler die Zielvorgabe mitgeben, dass er immer die...
Also? Gehen wir von Level 5 aus? Wer Haftet? Simple Frage die man erstmal Klären muss...
Du hast nichts verstanden
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