Gesetz: Bundesrat lässt Routerfreiheit passieren
Der Bundesrat hat darauf verzichtet, den Gesetzesbeschluss zur freien Wahl von Routern zu behindern. Unitymedia hatte bei Abschaffung des Routerzwangs von "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern" gewarnt. Der Anga-Verband sah Netzunterbrechungen kommen.

Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur freien Wahl von Routern für Verbraucher gebilligt. Das gab der Bundesrat am 27. November 2015 bekannt. Das Gesetz soll erst sechs Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Länderkammer hatte zuvor noch Argumente der TV-Kabelnetzbetreiber übernommen und Änderungen an dem Gesetz gefordert. Doch der Bundesrat hätte das Gesetz nur noch verzögern können, dann wäre der Vermittlungsausschuss angerufen worden. Hätte es auch hier keine Einigung gegeben, hätte der Bundesrat jedoch vom Bundestag überstimmt werden können.
In der Anhörung der Bundesnetzagentur zum Routerzwang behauptete etwa der Kabelanbieter Unitymedia, dass freie Routerwahl zur "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern" führen könnte. In der Folge seien "garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang" zu leisten.
Anga-Verband beschwört Ende des Kabelnetzes
Der Anga Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber hatte erklärt: "In einem Shared Medium wie dem HFC-Kabelnetz ist es für die Sicherheit und Servicequalität der Dienste von entscheidender Bedeutung, dass der Netzbetreiber die physikalischen und technischen Eigenschaften aller im Übertragungsweg befindlichen Komponenten selbst kontrollieren und steuern kann." Schon die Störempfindlichkeit auf Hochfrequenzebene, dem physikalischen Layer-1 im HFC gerade von aktiven Sendekomponenten wie Kabelmodems, verursache bei einem kundeneigenen Abschlussgerät in den Übertragungsweg für den Netzbetreiber praktisch nicht zu kontrollierende Risiken, da die Netzintegrität empfindlich gestört werden könne. "Als Folge kann nicht ausgeschlossen werden - und ist in der Praxis vereinzelt auch schon vorgekommen - dass kundeneigene Abschlussgeräte den kompletten Service (Fernsehen, Internet & Telefon) für alle Kunden im jeweiligen Segment negativ beeinflussen oder gar komplett unterbrechen."
Internetprovider können mit dem neuen Gesetz in Zukunft ihren Kunden nicht mehr vorschreiben, welches Endgerät sie an ihrem Internetzugang anschließen dürfen. Notwendige Zugangsdaten seien "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Gesetz.
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Lieber HubertHans. Ich habe eine 100/5 Kabelleitung. Ich hatte noch nie weniger als meine...
Ok, hab ich befürchtet. In Österreich ist die Lage bischen diffuser. Gibt nicht wirklich...
@NoNaMe: Ich finde schon, dass die Frage damit was zu tun hat. Ohne Zugriff auf die...
Wenn überhaupt, wovon ich nicht ausgehe. Im Ausland wird ja bereits auf eigene Geräte...