Gesetz: Bestandsdatenauskunft mit Passwortherausgabe verabschiedet

Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf Handynutzer-Daten zu, der in dieser Woche im Vermittlungsausschuss ausgehandelt worden war .
Demnach ist die Herausgabe von Passwörtern, die in der Regel gehasht vorliegen , weiterhin an den Straftatenkatalog der Onlinedurchsuchung geknüpft. Allerdings wurden daraus zahlreiche Delikte wie Bandendiebstahl, schwerer Raub oder Geldwäsche gestrichen.
Anbieter von Telemediendiensten sollen Auskünfte "zu den ihnen jeweils vorliegenden Bestandsdaten nicht zur Verfolgung jedweder Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen" .
Auskünfte zu Nutzungsdaten, etwa URLs von gelesenen Internetseiten, im repressiven Bereich sind nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte dies in einer Anhörung des Bundestags gefordert.
Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hass ebenfalls in Kraft getreten
Die ausstehende Neuregelung zu der sogenannten Bestandsdatenauskunft hatte auch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität aufgehalten. Letzteres wurde zwar schon im Juni 2020 beschlossen, enthielt jedoch eine im Juli 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Regelung zur Bestandsdatenauskunft . Infolge des Urteils stoppte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Ausfertigung des Gesetzes wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Mit dem nun beschlossenen Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat kann das Gesetz in Kraft treten. Damit müssen Personen, die Hassbotschaften verbreiten oder Menschen bedrohen, künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter müssen entsprechende Posts zukünftig nicht mehr nur löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden. Darunter fallen beispielsweise Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen.
Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzuzünden, werden künftig wie Morddrohungen als Straftaten behandelt. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.