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Gesellschaft für Informatik: Bestandsdatenauskunft gewährt auch Zugriff auf Backups

Die Gesellschaft für Informatik zeigt auf, was die Bestandsdatenauskunft praktisch bedeutet . Auch Onlinebackups sind damit nicht mehr sicher.
/ Achim Sawall
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Bild: Kacper Pempel/Reuters

Die Gesellschaft für Informatik warnt(öffnet im neuen Fenster) vor den Folgen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der sogenannten Bestandsdatenauskunft . Am 18. April 2013 berät der Innenausschuss des Bundesrates erneut über die Änderungen. Die geplante Neuregelung würde den Behörden internetweite Zugriffsmöglichkeiten gestatten, die deutlich über das bisher für den engeren Bereich der Telekommunikation Zulässige hinausgehen, so die Informatiker-Vereinigung.

Der Begriff der Telekommunikation soll damit erstmals so ausgedehnt werden, dass er sich nicht mehr nur auf die herkömmliche Telefonie bezieht, sondern auf jeden interaktiven Datenaustausch im Internet.

Telekommunikationsanbieter müssen nicht nur die Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs für SIM-Karten von Handys und Smartphones herausgeben, sondern auch gespeicherte Passwörter für E-Mail- oder Cloud-Accounts. Über solche Accounts fänden sich häufig auch Zugangsdaten zu Facebook, LinkedIn, Xing oder Twitter.

Falls ein Telekommunikationsanbieter Zugangsdaten für automatisierte Backup- oder Updatedienste zu Smartphones seiner Kunden gespeichert hat, müssen auch solche Zugriffsdaten herausgegeben werden. "Damit kann praktisch auf alle vom Nutzer im Internet gespeicherten Daten zugegriffen werden, ohne dass im Telekommunikationsgesetz eine klare Grenze definiert wird" , so die Gesellschaft für Informatik.

Zudem sollen Telekommunikationsunternehmen in Vorbereitung auf Auskunftsersuchen berechtigt und verpflichtet werden, Verkehrsdaten auszuwerten. Da eine Auswertung auch die Speicherung beinhaltet, bleibe unklar, ob und wie lange Verkehrsdaten gespeichert und abrufbar gemacht werden müssen, was eine indirekte Vorratsdatenspeicherung bedeute. Auch bleibe völlig offen, was mit der Formulierung gemeint sei, dass "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen" seien.

"Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme massiv verletzt" , sagte Professor Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik.


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