Geschmacksmuster: Apple lässt sich Seitenwechsel-Animation schützen
Die US-Geschmacksmusteranmeldung für Apples Seitenwechselanimation ( D670,713(öffnet im neuen Fenster) ) wurde schon Ende 2011 eingereicht und ist jetzt vom US-Patent- und Markenamt bestätigt worden. In den USA werden Geschmacksmuster(öffnet im neuen Fenster) "Designpatente" genannt. Das Schreiben besteht größtenteils aus einer Grafiksammlung, die zeigt, wie die Animation schrittweise aufgebaut wird. Die Nutzer agieren dabei mit einer virtuellen Seite, bei der eine langsame Fingerbewegung auf dem Touchscreen ein vorsichtiges Umblättern generiert, während eine schnelle Bewegung augenblicklich für einen Seitenwechsel sorgt.
Wie bei einem echten Buch kann eine Seite auch nur teilweise gewechselt werden – bei Apple muss dazu der Finger fast senkrecht herauf oder herunterbewegt werden, um wahlweise den oberen oder den unteren Teil der Folgeseite sehen zu können, so die vom US-Patent- und Markenamt veröffentlichte Dokumentation.
Unter iOS setzt Apple die Seitenwechselanimation beim iPad in einigen Standard-Apps wie dem Kalender oder der eigenen Kartenanwendung ein. Sogar in einem Werbespot für das iPad Mini werde die Animation gezeigt, berichtet die Website Apple Insider(öffnet im neuen Fenster) .
Die ebenfalls zum Geschmacksmuster erklärte Schutzhülle Smart Case ( D670,499(öffnet im neuen Fenster) ) unterscheidet sich vom Smart Cover durch ein wichtiges Detail. Die Konstruktion umfasst das iPad vollständig wie eine normale Schutzhülle, während das Smart Cover nur wie ein Deckel den Bildschirm bedeckt. Durch eingebaute Magneten und Magnetsensoren im iPad wird das Tablet beim Öffnen aus dem Ruhezustand geholt, damit es dem Anwender sofort zur Verfügung steht. Apple bietet das Smart Case(öffnet im neuen Fenster) für rund 50 Euro an.
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