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Gescheiterte Selektorenklage: Gericht will Geheimdienstkooperation statt Kontrolle

Die Oppositionsparteien im Bundestag wollten die Herausgabe der umstrittenen Selektoren der NSA mit einer Klage erzwingen – scheiterten jedoch am Bundesverfassungsgericht. Den Richtern war die Geheimdienstkooperation wichtiger, als die parlamentarische Kontrolle.
/ Hauke Gierow
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Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben den Antrag der Opposition abgelehnt. (Bild: Getty Images)
Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes haben den Antrag der Opposition abgelehnt. Bild: Getty Images

Die Opposition im Deutschen Bundestag ist mit einer Klage zur Herausgabe der vom Inlandsgeheimdienst BND gesammelten NSA Selektoren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert(öffnet im neuen Fenster). Das Gericht wertete in seinem Urteil das Funktionieren der Geheimdienstkooperation höher, als das parlamentarische Informationsrecht.

"Das Gericht hat den grundsätzlichen Informationsanspruch des Parlaments bestätigt", sagte Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im NSA-Untersuchungsauschuss Golem.de. "Dieser Informationsanspruch ist auch durch die Weitergabe der Selektoren an den Beauftragten der Bundesregierung Kurt Graulich nicht erfüllt worden. Trotzdem stuft das Gericht das Funktionieren der Geheimdienstkooperation offenbar höher ein, als die Informationsrechte des Parlaments"

Muss die Kooperation mangels Kontrolle eingestellt werden?

Damit stelle sich die Frage, ob Kooperationen deutscher Geheimdienste mit ausländischen Diensten derzeit überhaupt einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, sagte Renner. Denn die Einhaltung der Privatsphäre sei damit nur dem US-Geheimdienst NSA unterworfen, was unter der kommenden Präsidentschaft von Donald Trump noch problematischer werde, als es derzeit ohnehin schon ist.

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grüne und Obmann seiner Partei im Untersuchungsausschuss, kritisiert das Urteil: "Das Urteil enttäuscht auf ganzer Linie. Es ist insgesamt ein schwerer Schlag für die parlamentarische Kontrolle. Es wird dazu führen, dass große Teile der rechtswidrigen Praxis des Bundesnachrichtendienstes nicht aufgeklärt werden können. Wenn der Gesetzgeber nun nicht nachsteuert, werden zukünftig Nachrichtendienste einfach selbst bestimmen können, ob sie überhaupt kontrolliert werden. Das ist absolut inakzeptabel."

Es ist nicht die erste Klage dieser Art. Auch das sogenannte G10-Gremium des Bundestages, das unter anderem für die Genehmigung von Abhöranfragen deutscher Staatsbürger zuständig ist, war mit einer ähnlichen Klage gescheitert.


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