Gescheiterte Pkw-Maut: Wissing verzichtet auf Klage gegen Scheuer

Bundesverkehrsminister Volker Wissing verzichtet auf gerichtliche Schadenersatzforderungen wegen der geplatzten Pkw-Maut gegen seinen Vorgänger Andreas Scheuer (CSU). Unabhängige Gutachter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer solchen Klage ein ganz erhebliches Prozessrisiko und die begründeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche bestünden, teilte das Bundesverkehrsministerium am 28. Dezember 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) . Daher rieten die Gutachter von einer Klage ab.
Das Ministerium folge der Empfehlung des Gutachters, "auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden" . Unabhängig davon bleibe es "bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer" . Wissing hatte im Juli dieses Jahres angekündigt, mögliche Regressforderungen prüfen zu lassen .
Der Bund muss als Folge der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das ergab eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren. Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden.
Regressforderung schwierig durchzusetzen
Eine Regressforderung gegen Scheuer galt juristisch als schwierig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schrieb 2019 in einer Analyse, Artikel 34 des Grundgesetzes sehe die Möglichkeit des Staates vor, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim "handelnden Amtswalter" zu nehmen. Diese Möglichkeit bedürfe eines entsprechenden Gesetzes oder einer vertraglichen Grundlage. Im Verhältnis zu Bundesbeamten habe der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen. Das für Bundesminister einschlägige Bundesministergesetz sehe eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedoch nicht vor.
Scheuer war Minister, als die Maut 2019 platzte. Zentraler Knackpunkt war, dass dem Modell zufolge nur inländische Fahrer für Mautzahlungen voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim Europäischen Gerichtshof bestand. Mit dem Scheitern der Maut und den finanziellen Folgen befasste sich in der vergangenen Wahlperiode auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. Die damalige Opposition warf Scheuer Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten. Scheuer wies alle Vorwürfe zurück.



