Geringe Datenrate: Betreiber verärgern Nutzer mit niedriger Entschädigung

Viele Anbieter versuchen ihre Kunden, die eine zu geringe Datenübertragungsrate erhalten, mit zu geringen Minderungen abzuspeisen. "In unseren Beratungsstellen häufen sich Beschwerden von Verbraucher:innen, die trotz nachweislich unterschrittener Internetleistung keine angemessene Minderung durchsetzen können" , sagte Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 2. Juni 2022(öffnet im neuen Fenster) . Ein neues Online-Tool der Verbraucherzentrale soll Hilfe bei der Berechnung bieten.
Die neuen Verbraucherrechte im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu nicht erreichten Datenraten haben für den Anwender bisher praktisch kaum einen Nutzen, weil es keine Regelung für den Preisnachlass oder das Sonderkündigungsrecht gibt. Um Minderungsansprüche geltend zu machen, muss zunächst die tatsächliche Datenrate mit einem Tool der Bundesnetzagentur gemessen werden. Die Sprecherin der Bundesnetzagentur, Marta Mituta, sagte Golem.de zuvor : "Das Ergebnisprotokoll der Messungen enthält die Aussage, ob eine vertragskonforme Leistung vorliegt oder nicht. Eine Aussage zur Höhe des Minderungsanspruchs enthält das Messprotokoll nicht." Die Höhe sei vom Verbraucher im Dialog mit dem Anbieter für den konkreten Einzelfall zu klären.
2,50 statt 13 Euro pro Monat
In Lüdenscheid wandte sich ein Nutzer mit dem offiziellen Messprotokoll an seinen Internetanbieter, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat anbot. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale ergab hingegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat. "Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Verbraucher:innen ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht" , betonte Flosbach. "Anbieter versuchen durch eigenwillige Interpretationen die Minderungsansprüche zu senken, in vielen Fällen werden die festgelegten Beträge aber auch gar nicht begründet."
Mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentrale erhalten Nutzer ein Anschreiben, das einen konkreten Minderungsbetrag auf Basis ihrer Messdaten und Vertragsdetails nennt. Sie können so entweder eine Minderung des monatlichen Betrags fordern oder eine Frist zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistung setzen. Erfüllt der Anbieter diese auch nach einer Fristsetzung nicht, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden, meint Flosbach.