Gerichtsverfahren: BMW gibt Daten für Bewegungsprofil von Drive-Now-Nutzer frei
BMW kann offenbar doch Daten von Drive-Now-Kunden empfangen und speichern, die eine Rekonstruktion des Bewegungsprofils ermöglichen. Einem Gericht lieferte der Autohersteller einem Medienbericht zufolge entsprechende Daten eines Unfallverursachers.

BMW hat dem Kölner Landgericht offenbar Daten eines Drive-Now-Kunden ausgehändigt, die es offiziell gar nicht geben dürfte. Dies berichtet das Manager Magazin. Demnach konnte aus den Daten ein Bewegungsprofil des Mannes erstellt werden, der 33 Monate Haft erhielt, weil er mit einem Drive-Now-Fahrzeug einen Radfahrer überfahren hatte. Der Radfahrer starb.
Dem Bericht des Manager Magazins zufolge konnte das Gericht mit den von BMW bereitgestellten Daten sowohl den Weg als auch die Geschwindigkeiten des Fahrzeugs rekonstruieren.
Nachdem BMW auf die erste Anfrage der Staatsanwaltschaft nicht reagiert habe, lieferte das Unternehmen die Daten acht Monate nach der Tat im Jahr 2015 aus. Die Informationen sollen nach Angaben des Gerichts aus dem Datenbestand von BMW stammen. Das Fahrzeug wurde nach dem Unfall von der Polizei sichergestellt.
Wie BMW die Daten erstellt hat, ist nicht bekannt. Eigentlich sollen bei Drive Now nur Ort und Zeitpunkt des Mietbeginns und -endes aufgezeichnet werden. Diese Daten sind für die Rechnungserstellung notwendig. BMW teilte dem Manager Magazin mit, Wegstrecken oder Geschwindigkeiten nicht zu speichern. Zu Einzelfällen wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Eine Wegprotokollierung wäre nach Angaben von Datenschützern ohne die Zustimmung des Kunden illegal.
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Was Du allerdings komplett übersiehst, ist, dass es (im obigen Beispiel und auch...
Währenddessen, an einem anderen Ort: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz...
Wer braucht noch Radarkontrollen, Ampelblitzer und Knöllchenmademoiselles, wenn einmal im...
Schon klar! Da jeder von uns mindestens einmal im Monat einen Radfahrer überfährt, ist...