Gerichtsurteile: Wann fristlose Kündigungen für IT-Mitarbeiter rechtens sind
Wenn Beschäftigte bei der Internetnutzung nicht aufpassen oder ihre Befugnisse überschreiten, droht unter Umständen die Kündigung. Das gilt auch und vor allem für IT-Fachleute.
Arbeitnehmer verfügen an ihrem Arbeitsplatz häufig über einen PC mit Internetzugang. Gerade im IT-Bereich ist das eine Selbstverständlichkeit. Auch privates Surfen ist dabei mitunter erlaubt – doch dies hat seine Schattenseiten.
Manche Mitarbeiter sind unvorsichtig und belassen es nicht beim bloßen Surfen. Sie laden für ihr Privatvergnügen kostenlose Software unbekannter Herkunft herunter, was mitunter fatale Folgen hat, etwa wenn damit Schad- oder Spionagesoftware installiert wird.