Gerichtsurteil: Zugang zu Cloud erfüllt Anspruch auf Akteneinsicht

Der Anspruch auf Akteneinsicht bei Rechtsstreitigkeiten kann auch durch den Zugang zu einem Clouddienst erfüllt werden. "Das Einsichtsrecht kann auch virtuell gewährt werden" , heißt es in einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom September 2025 (Az. 101 W 136/24 e)(öffnet im neuen Fenster) .
Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Jens Ferner, der die Entscheidung jüngst analysiert hat(öffnet im neuen Fenster) , setzt das Gericht damit "Maßstäbe für die Erfüllung von Informationspflichten in einer papierlosen Wirtschaftswelt" .
Im konkreten Fall verlangte ein Gläubiger in einem Insolvenzverfahren Akteneinsicht bei dem insolventen Unternehmen. Dieses verwies jedoch darauf, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Anzeige des Gläubigers hin sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt habe. Die Unterlagen, von den E-Mails abgesehen, seien aber in dem Cloudverzeichnis von Microsoft Onedrive gespeichert.
Einsicht über Clouddienst kann ausreichen
Das Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz(öffnet im neuen Fenster) , wonach der Gläubiger "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht auf einer Gewährung von Einsicht in die schriftlichen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft beharren kann, wenn die Gesellschaft nicht mehr im Besitz von Unterlagen in Papierform ist und dem Gläubiger zum Zweck der Einsichtsgewährung den Zugriff auf die in einer Cloud virtuell gespeicherten Unterlagen der Gesellschaft anbietet" .
Dem Gericht zufolge kann "der Informationsanspruch im Zeitalter der Digitalisierung ebenso (gegebenenfalls sogar nur) durch die Gewährung von Einsicht in die zur Aufbewahrung in einer Cloud digital abgelegten Unterlagen erfüllt werden" . Wenn kein sachlicher Grund dagegen spreche, könnten Betroffene auf eine solche Einsichtnahme verwiesen werden.
Jurist: wichtiges Signal für die Praxis
Nach Einschätzung Ferners ist die Entscheidung der Gerichte "ein wichtiges Signal für die Praxis" . Sie bestätige, dass "die Vollstreckung von Einsichtsansprüchen in einer digitalisierten Welt flexibler gehandhabt werden muss" . Wenn die Unterlagen nur in der Cloud verfügbar seien, genüge es, dem Gläubiger Zugang zu diesem Speicherort zu gewähren.
Laut Ferner bedeutet die Entscheidung für Unternehmen, "dass sie ihre Dokumentenverwaltung klar strukturieren und nachweisen müssen, wo und in welcher Form Geschäftsunterlagen vorgehalten werden" .



